Gerichtskosten WEG

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Inselbiene

#1

20.02.2009, 12:38

Halli Hallo!

Ich fertige gerade eine Klage - Wohnungseigentümergemeinschaft ./. ....

Habe ich das noch richtig in Erinnerung, dass nun eine 3,0 Gerichtskostengebühr nach § 34 GKG anfällt, und nicht mehr nach § 32 Kostenordnung?

Mir ist bald so, aber irgendwie zweifle ich grad ...
Shaya
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#2

20.02.2009, 14:27

Meines Erachtens fallen 3 Gebühren nach § 34 GKG an.

Wie kommst Du auf die Kostenordnung? Ist ein notarielles Verfahren vorangegangen?
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(Jorge Luis Borges)
Inselbiene

#3

20.02.2009, 15:16

mir war so, als wenn man mal eine 3,0 nach KostO genommen hatte. Aber das denke ich, war einmal ...
UschiR

#4

20.02.2009, 16:02

Also früher als WEG-Verfahren dnoch durch Beschluss beendet wurde, musste nur 1/2 Gerichtsgebühr eingezahlt werden. Nunmehr werden WEG-Verfahren durch Urteil beendet und es müssen 3,0 Gerichtsgebühren eingezahlt werden.
Inselbiene

#5

20.02.2009, 16:17

ach ja genau, so war das mal. Jetzt fällt mir das wieder ein mit der halben Gebühr. Das war dadurch mal kostengünstiger, stimmt.

Danke für die Hilfe ! :thx
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