Gerichtsgebühren im Verwaltungsprozess

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#1

17.02.2009, 12:19

Hi! Wir haben für einen MA Klage beim VG eingereicht. Noch vor der mündlichen Verhandlung haben wir die KLage zurückgenommen. Der Streitwert beträgt 5000,00 EUR. MA hatte Gerichtskosten eingezahlt. Kriegt er einen Teil davon zurück? Bekommen wir dann diese auf unser Konto? Der Hintergrund ist, wir haben noch eine Rechnungsposition offen und würden das gerne verrechnen...
madeja
Forenfachkraft
Beiträge: 212
Registriert: 17.09.2008, 19:49
Wohnort: Frankfurt

#2

17.02.2009, 12:37

ja, es waren 363 EUR Gerichtskosten fällig. Wenn der Mandant die tatsächlich bezahlt hat, bekommt er für die Klagerücknahme 242 EUR zurück.

IdR meldet sich das VG per Post beim Anwalt oder beim Kläger persönlich (Gerichtskostenrechnung geht nämlich in der Regel auch an den Kläger persönlich).
ReNoZwerg

#3

17.02.2009, 12:37

Hier gelten dieselben Vorschriften wie bei Zivilprozessen. Bei Rücknahme reduzieren sich die GK von 3 auf 1 Gebühr, so dass eine Erstattung erfolgt.

Normalerweise wird die Gerichtskasse den Überschuss an euch zurückerstatten, da ihr ja Prozessbevollmächtigte sei. Ich habe es noch nicht erlebt, dass die GK unmittelbar an den Mandanten erstattet hat, auch wenn dieser selbst die Gerichtskosten dorthin gezahlt hat.
Um sicherzugehen kannst du jedoch um Rückerstattung der nicht verbrauchten Gerichtskosten auf euer Konto bitten.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#4

17.02.2009, 12:44

Kann nur :zustimm en, genau so sieht das aus.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Antworten