Schlichter, Schlichtungsverfahren
Verfasst: 27.10.2005, 09:32
Hallo, liebe User,
Ich hätte mal einige Fragen bezüglich eines (amtlich bestellten) Schlichters.
Wie kommt man dazu ? Darf dieses Amt jeder Jurist begleiten ? Muss man eine Prüfung ablegen ?
Was geschieht, wenn sich die Parteien im Schlichtungsverfahren nicht einigen können, der Schlichter versucht zu vermitteln, scheitert aber, es kommt zu keiner Annäherung.... was wäre nun die nächst höhere Instanz ?
Oder - gesetzt den Fall, der Schlichter spricht einen Schlichtungsspruch, wie kann sich eine (benachteiligte) Partei "wehren" ?
Müßte jetzt eine Partei, die sich i Nachteil sieht, bei Gericht Klage einreichen?
Kann man einen Schlichter auch absetzen, wenn man merkt, dass er parteiisch handelt oder schreibt ?
Für alle Antworten eine dickes DANKE im voraus.
Viele liebe Grüße
Ich hätte mal einige Fragen bezüglich eines (amtlich bestellten) Schlichters.
Wie kommt man dazu ? Darf dieses Amt jeder Jurist begleiten ? Muss man eine Prüfung ablegen ?
Was geschieht, wenn sich die Parteien im Schlichtungsverfahren nicht einigen können, der Schlichter versucht zu vermitteln, scheitert aber, es kommt zu keiner Annäherung.... was wäre nun die nächst höhere Instanz ?
Oder - gesetzt den Fall, der Schlichter spricht einen Schlichtungsspruch, wie kann sich eine (benachteiligte) Partei "wehren" ?
Müßte jetzt eine Partei, die sich i Nachteil sieht, bei Gericht Klage einreichen?
Kann man einen Schlichter auch absetzen, wenn man merkt, dass er parteiisch handelt oder schreibt ?
Für alle Antworten eine dickes DANKE im voraus.
Viele liebe Grüße