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Jobwechsel

Verfasst: 26.01.2009, 14:27
von Renolise
Liebe Mitglieder,

ich brauche Euren Rat. Ich arbeite seit 6 Jahren (3 Jahre Ausbildung) in der gleichen Kanzlei, für 40 Std. zu 1300 Euro brutto, kein 13. Gehalt, 23 Tage Urlaub, bin Reno und Sekretärin in einem. Das Klima im Büro könnte besser sein (meine Kollegin ist eine alte Hexe), eine wesentliche Gehaltserhöhung werde ich wohl nie kriegen. Bin aber mehr oder weniger mein eigener Chef und alles ist relativ locker.

jetzt habe ich ein Jobangebot im öffentlichen Dienst für 29 Std. zum gleichen Gehalt wie ich jetzt verdiene, mit Aussicht auf 40 Std. Anstellung. 13. Gehalt und diverse andere Vorzüge die der öffentliche Dienst so bietet sind vorhanden.

Wie würdet Ihr entscheiden?? :?:

Verfasst: 26.01.2009, 14:29
von gkutes
da überlegst du noch?

Verfasst: 26.01.2009, 14:30
von PeeDee
was gibts da zu überlegen??

Verfasst: 26.01.2009, 14:30
von Maximum
jetzt habe ich ein Jobangebot im öffentlichen Dienst für 29 Std. zum gleichen Gehalt wie ich jetzt verdiene, mit Aussicht auf 40 Std. Anstellung. 13. Gehalt und diverse andere Vorzüge die der öffentliche Dienst so bietet sind vorhanden.
ÄHM! :stecken :stecken Ole. Ja dahin.. ich meine weniger arbeiten, gleiches Gehalt, Kollegen noch nicht vorhersehbar macht aber nix, besserer Kündigungschutz, 13. Gehalt, Vorzüge! *schmacht*

Verfasst: 26.01.2009, 14:30
von Ina84
Ich würd auch garantiert nicht überlegen. Ran an den Speck...

Verfasst: 26.01.2009, 14:30
von Gruftie
...ich würde da auch nicht lange überlegen...

Verfasst: 26.01.2009, 14:37
von engerl86
Das Angebot würde ich auch sofort annehmen!!!

Verfasst: 26.01.2009, 14:49
von Renolise
Vielen Dank für die wirklich prompten Antworten :lol:

Im Prinzip weiß ich ja, dass Ihr Recht habt. Ich denke es ist vermutlich nur der Schritt an sich der mir etwas Angst macht. 6 Jahre sind schließlich ne lange Zeit und es gab ja auch schöne Zeiten aber letztlich muss man ja auch mal irgendwie voran kommen im Leben. Ich mein, dass wir in unserem Beruf NIE :!: die dicke Kohle verdienen werden, ist uns wohl allen klar.

Welche Kündigungsfrist müsste ich denn beachten in der Kanzlei? Im AV steht nur "die gesetzlichen Kündigungsfristen" Also vier Wochen, zum 15. des Monats, oder? :?:

Verfasst: 26.01.2009, 14:54
von Xuka
Gem. § 622 BGB kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Finde auch, dass Du Dir ein so tolles Angebot nicht entgehen lassen solltest. Wie oft hat man schon eine solche Gelegenheit.

Verfasst: 26.01.2009, 14:56
von Kichererbse
zum 15. oder zum Monatsende, wies grad passt

I.Ü. Congratulation zum Absprung!!! Glaub mir, das würde immer schwerer werden (das sagt die Richtige :roll:)