Beklagtenrubrum bei GmbH & Co KG

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Lucy Planlos
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 303
Registriert: 17.06.2008, 18:59
Beruf: RFA - Rechtsanwaltsfachangestellte, newbie
Software: Andere
Wohnort: Bingen

#1

23.01.2009, 11:25

Moin moin!

hab n Wurm drin bei der Abschrift eines Bekl.rubrums; kann folgendes stimmen?? (anonymisiert)


"Wurst Deutschland GmbH & Co. KG,
gesetzlich vertreten durch die Wurst Deutschland Fleischerei-GmbH, diese
wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Hans Wurst, Hauptstrasse 12, 66666 Musterstadt"

oder muss ich von der Komplementär GmbH auch noch die Adresse angeben??
Benutzeravatar
rebru82
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 598
Registriert: 01.12.2008, 09:08
Beruf: ReNo-Fachangestellter und bald ReFaWiNoFa :)
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Flensburg

#2

23.01.2009, 11:39

Wenn Beklagte die KG ist, dann würde ich nur diese Anschrift aufführen, da dort zugestellt werden muss. Ich schreibe in solchen Fällen immer:

"Wurst Deutschland GmbH & Co. KG, Musterstr. 1, 66666 Musterstadt,
gesetzlich vertreten durch die Wurst Deutschland Fleischerei-GmbH, diese
wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Hans Wurst"
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
susannen aus s.

#3

23.01.2009, 11:42

Häh? Wird nicht die GmbH vertreten durch die KG (als Geschäftsführer), diese Vertreten durch den Komplementär?
Benutzeravatar
puppa2402
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 810
Registriert: 30.04.2008, 12:14
Wohnort: Erkrath

#4

23.01.2009, 12:21

Häh?
GmbH & Co. KG vertreten durch die GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer.
Das war schon richtig so.
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

Bild

Bild
susannen aus s.

#5

23.01.2009, 12:23

OK! Mein Häh! war ja auch ernst gemeint, dann hab ich das genau verwechselt. Habe ich Gott sei Dank auch lange nicht mehr gehabt, scheint aus der Mode gekommen zu sein.
Antworten