Briefe schreiben von zu Hause aus...

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Trude
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#41

24.03.2010, 15:38

Ullatrulla hat geschrieben:Mein Chef sagte, solange ich nicht mit Waffen oder anderen Sachen dealen würde, wäre es ihm egal... :wink:
Der ist ja lustig. Also hätte er nichts dagegen, wenn Du Dich als, na sagen wir mal "Begleitperson" zur Verfügung stellst? :lol:
Die Einsamkeit wäre ein idealer Zustand, wenn man sich die Menschen aussuchen könnte, die man meidet.
Schwester

#42

24.03.2010, 15:42

:mrgreen:

Das wäre doch mal 'ne Idee. Verdien' ich bestimmt mehr als in meinem Job als Servicekraft!
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Trude
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#43

24.03.2010, 15:49

Ja, und die Kunden dort sind bestimmt interessanter als die jetzigen. :lol:
Die Einsamkeit wäre ein idealer Zustand, wenn man sich die Menschen aussuchen könnte, die man meidet.
ReNoFa09
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#44

24.03.2010, 15:54

Naja...ich versuche es dann dort auch erst einmal ohne Lohnsteuerkarte ;)
Man kann es ja mal testen...
:twisted: *hihi*
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simpsonia
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#45

24.03.2010, 16:03

Ich hatte vor kurzem auch das "Problem". War auch der Meinung, dass man unter 400,00 € ohne Lohnsteuerkarte arbeiten kann und nach Rückfrage wurde dies dann auch bestätigt. Du kannst Dir einen Nebenjob suchen und solange der unter 400,00 € liegt, brauchts Du keine Lohnsteuerkarte und der 2. Chef führt pauschal einen gewissen Prozentsatz an Abgaben ab. Allerdings "darf" man nur 1 Nebenjob neben der Festanstellung haben, jeder weitere (auch wenn diese allesamt unter 400,00 € sind) werden ganz normal auf Klasse 6 versteuert.

Hier kann man noch mal ein bisschen nachlesen:

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152 ... __nnn=true" target="blank


Ach und Chef würde ich Fragen. Wenn Du Pech hast und das Ganze raus kommt, gibt es mehr Ärger, als wenn Du gefragt hast. Bin froh, dass ich gefragt habe, da meine beiden Arbeitgeber persönlich bekannt sind und ich dort auch jemanden getroffen habe, der bei uns für die PCs zuständig ist :shock:
Schwester

#46

24.03.2010, 16:09

simpsonia hat geschrieben:Allerdings "darf" man nur 1 Nebenjob neben der Festanstellung haben, jeder weitere (auch wenn diese allesamt unter 400,00 € sind) werden ganz normal auf Klasse 6 versteuert.
Aber nicht, wenn man sich als geringfügig BEschäftigter anmelden lässt. Ich arbeite nämlich in einem Hofcafé als 400,00 €-Kraft (was ich leider NIE im Monat verdiene) und ab und zu noch bei einem Partyservice, und der meldet mich für die paar Tage immer als geringfügig Beschäftigter an und es wird nicht extra versteuert. Hatte zeitweise noch überlegt, in den Abendstunden bis 22.00 Uhr im Supermarkt an der Kasse zu sitzen, aber der Job würde dann versteuert werden.
simpsonia
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#47

24.03.2010, 16:11

Wie jetzt? Du arbeitest als ReNo, in einem Hofcafe und bei einem Partyservice?
Schwester

#48

24.03.2010, 16:16

Ja! Im Hofcafé fast jeden Sonntag und Partyservice ist eigentlich nur im Sommer. Die rufen bei Bedarf an und ich entscheide dann, ob ja oder nein. Das im Hofcafé macht mir ja auch Spaß, aber für den Partyservice muss ich mich echt immer überwinden. Aber was macht man nicht alles für Geld? :roll:
simpsonia
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#49

24.03.2010, 16:23

Wow!

Aber eigentlich ist geringfügig beschäftigt doch auf 400,00 € Basis? Weiß jetzt nicht, was dann der Unterschied ist? Mit wurde halt nur gesagt, dass man als Festangestellte nur 1x geringfügig beschäftigt sein darf und jeder weitere wird versteuert. Hab nämlich auch gerade die blöde Situation, dass mein Nebenjob nicht viel abwirft, ich ihn eigentlich aber nicht kündigen will (sind nette Leute und ich muss nur schreiben, also nix schweres). Letztendlich muss ich das aber doch, da ich ja Geld verdienen möchte und nicht immer warten kann, ob ich gebraucht werde und mit 30,00 € im Monat nach Hause gehen - das lohnt nicht.
Schwester

#50

24.03.2010, 16:27

Den genauen Unterschied kann ich Dir jetzt leider auch nicht erklären. Bei dem 400,00 € Job bin ich immer angemeldet und der Partyservice macht es eben nur für den jeweiligen Tag. Ich habe mich damals bei 'ner Bekanntin, die beim Steuerberater arbeitet, schlau gemacht. Aber warum und wieso das jetzt so ist, weiß ich auch nicht. Und wenn man keinen festen Job hat, kann man wohl mehrere 400,00 € Jobs machen. Man darf nur nicht über 400,00 € insgesamt kommen.
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