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Gast
#1
10.10.2006, 09:43
Hallo
muss eine Akteneinsicht schreiben....bin mir aber nicht ganz sicher wohin...
mir liegen die Ankageschrift von der Staatsanwaltschaft Bielefeld an und zugestellt wurde es von dem Amtsgericht Bielefeld...
liege ich jetzt richtig wenn ich mein Akteneinsichtsantrag an das AG Bi schicke? so würde ich das machen...
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
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Sunny
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#2
10.10.2006, 09:48
Ich würde den Akteneinsichtsgesuch auch ans AG schicken.
LG
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Sunny
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#4
10.10.2006, 10:23
Macht ja nichts. Dafür sind wir ja da. Oder?
LG
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Gast
#5
10.10.2006, 11:25
Oder du schreibst ja auch Akteneinsicht an die Staatsanwaltschaft oder Polizeidirektion. Je nachdem, worum es geht
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Gast
#7
10.10.2006, 11:56
Ich glaube, dass du da an die Staatsanwaltschaft oder Polizei schreiben musst
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Gofi
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#8
10.10.2006, 11:57
Hallo,
wenn du vom AG die Anklageschrift der StA zugestellt bekommst, muss die AE immer zum AG schicken, da die Ermittlungen abgeschlossen sind und der Vorgang sich nunmehr beim AG befindet.
Ja nachdem worum es geht, darauf kommt es nicht an, es kommt darauf an, in welchem Verfahrensstadium sich der Vorgang befindet.
Gruß Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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Gast
#9
10.10.2006, 12:00
haben wir nie so gemacht
mdt kam, mit der oder der sache und wir haben dann die akten angefordert bei StA oder poli
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Manuela77
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#10
10.10.2006, 12:03
Wenn die Anklage vom AG zugestellt wurde, ist die Akte jetzt auch beim AG. Also richte ich mein AE-Gesuch dorthin. Würde ich es an die StA oder Pozilei schicken, leiten die es auch blos zum AG weiter, weil die ja die Akte gar nich mehr haben.