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Verjährungsberechnung

Verfasst: 12.12.2008, 08:22
von RAS
Hallo zusammen,

vermutlich eine einfache Frage, aber sicher ist sicher:



GmbH kauft bei GmbH Waren im Jahre 2007, Rechnung auch im Jahre 2007.

Wann verjährt der Kaufpreisanspruch?

Bisher habe ich keine Sonderregelungen gefunden, also gehe ich nach BGB:

- Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit Schluss des Jahres 2007, zum 31. Dezember, 24 Uhr
- Verjährung beträgt nach § 195 BGB drei Jahre

damit verjährt der Anspruch mit Ablauf des 31.12.2010.

Stimmt das so?
Oder irgendwo ein Denk- oder Rechenfehler?
Irgendeine Sondernorm nicht gesehen?
Irgendwas anderes falsch?


Gruß und Dank im Voraus,

RAS :)

Verfasst: 12.12.2008, 08:41
von katuscha
:zustimm

Hätte ich genauso gerechnet.
Früher gab es noch eine kürzere Verjährungsfrist zwischen Kaufleute, diese wurde aber durch die Schuldrechtsreform geändert.

Verfasst: 12.12.2008, 09:52
von blackcat
Ebenso :zustimm

Verfasst: 12.12.2008, 10:16
von secret72
Is richtig, Herr Anwalt. ;-)

Verfasst: 12.12.2008, 12:10
von RAS
Vielen Dank ihr drei!


das ist schön, richtig berechnet zu haben Bild

Verfasst: 15.12.2008, 15:39
von herzi
Ich soll hier ein paar akten durch gucken wegen der verjährung. Bei den sachen geht es bei allen um reparaturleistungen an pkws. Muss ich nun gucken, wann die Rechnung fällig war oder wie geht man vor damit ich weiß ob da dieses jahr noch was gemacht werden muss?