Verjährungsberechnung

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RAS
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#1

12.12.2008, 08:22

Hallo zusammen,

vermutlich eine einfache Frage, aber sicher ist sicher:



GmbH kauft bei GmbH Waren im Jahre 2007, Rechnung auch im Jahre 2007.

Wann verjährt der Kaufpreisanspruch?

Bisher habe ich keine Sonderregelungen gefunden, also gehe ich nach BGB:

- Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit Schluss des Jahres 2007, zum 31. Dezember, 24 Uhr
- Verjährung beträgt nach § 195 BGB drei Jahre

damit verjährt der Anspruch mit Ablauf des 31.12.2010.

Stimmt das so?
Oder irgendwo ein Denk- oder Rechenfehler?
Irgendeine Sondernorm nicht gesehen?
Irgendwas anderes falsch?


Gruß und Dank im Voraus,

RAS :)
Bild rasfuzius sagt: Kein Problem ist so klein, dass man darüber nicht in Verzweiflung geraten kann. Bild
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katuscha
...ist hier unabkömmlich !
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#2

12.12.2008, 08:41

:zustimm

Hätte ich genauso gerechnet.
Früher gab es noch eine kürzere Verjährungsfrist zwischen Kaufleute, diese wurde aber durch die Schuldrechtsreform geändert.
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blackcat
Kennt alle Akten auswendig
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#3

12.12.2008, 09:52

Ebenso :zustimm
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secret72

#4

12.12.2008, 10:16

Is richtig, Herr Anwalt. ;-)
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RAS
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#5

12.12.2008, 12:10

Vielen Dank ihr drei!


das ist schön, richtig berechnet zu haben Bild
Bild rasfuzius sagt: Kein Problem ist so klein, dass man darüber nicht in Verzweiflung geraten kann. Bild
herzi
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#6

15.12.2008, 15:39

Ich soll hier ein paar akten durch gucken wegen der verjährung. Bei den sachen geht es bei allen um reparaturleistungen an pkws. Muss ich nun gucken, wann die Rechnung fällig war oder wie geht man vor damit ich weiß ob da dieses jahr noch was gemacht werden muss?
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