Hilfe bei nennung von Zeugen
Verfasst: 11.12.2008, 03:31
Hallo zusammen,
ich brauche mal eure Hilfe bei folgenden Beispiel.
Die Firma A beantragt einen MB gegen Person B, weil diese Ihre Rechnungen nicht bezahlt hat. B legt Einspruch ein und es geht zu Gericht. A läßt sich nicht von einem Anwalt beraten, sonder stellt die Klage selber. Hat A nun in der schriftlichen Vorverhandlung noch die Möglichkeit, weitere Zeugen zu nennen, wenn der diese in der Klageschrift noch nicht genannt hat. In welchem Gesetz wäre dies, wenn möglich geregelt.
Danke schon einmal für die Hilfe.
Gruß Snowdog
ich brauche mal eure Hilfe bei folgenden Beispiel.
Die Firma A beantragt einen MB gegen Person B, weil diese Ihre Rechnungen nicht bezahlt hat. B legt Einspruch ein und es geht zu Gericht. A läßt sich nicht von einem Anwalt beraten, sonder stellt die Klage selber. Hat A nun in der schriftlichen Vorverhandlung noch die Möglichkeit, weitere Zeugen zu nennen, wenn der diese in der Klageschrift noch nicht genannt hat. In welchem Gesetz wäre dies, wenn möglich geregelt.
Danke schon einmal für die Hilfe.
Gruß Snowdog