Pendlerpauschale in der jetzigen Fassung verfassungswidrig

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TapCat
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#31

10.12.2008, 07:17

Hallo,

tja, das Urteil der verfassungswidrigen Kürzung der Pendlerpauschale ist ja schön und gut - aber weiß vielleicht jemand, was das nun für das vom Arbeitgeber pauschal versteuerte Fahrgeld zu bedeuten hat - vor allem rückwirkend?

Durch mein Fahrgeld von 100 EUR bin ich nämlich nach der Änderung 2007 aus der Gleitzone geflutscht, die wurden dann nämlich einfach aufs Gehalt aufgeschlagen und normal sozialversicherungspflichtig mitabgerechnet.

Ich bin alleinerziehend und komme deshalb nicht in die Steuerpflicht, kann somit auch nichts rückwirkend eintragen oder einfordern.

Auf einer Seite zum Thema Minijob/Arbeitgeber stand z. B.

"Sollte das Bundesverfassungsgericht das Werkstorprinzip für verfassungswidrig bzw. nichtig erklären, haben Sie bei der Pauschalierung nach der Neuregelung zu viel an Beiträgen entrichtet. Damit sind die von Ihnen für die Fahrtkostenzuschüsse gezahlten Beiträge aber nicht automatisch zu Unrecht gezahlt. Eine zu Unrecht gezahlte Beitragszahlung liegt nur dann vor, wenn Gesetzgeber oder Finanzverwaltung die rückwirkende Pauschalierung der Fahrtkostenzuschüsse noch zulässt und Sie diese dann auch tatsächlich vornehmen. Dann haben Sie un der betreffende Mitarbeiter einen Anspruch auf die zuviel gezahlten Beiträge"

Weiß da vielleicht jemand etwas drüber?
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nephele
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#32

10.12.2008, 07:56

ja toll, kriege nix ab von der pendlerpauschale, hab ja keine lohnsteuer gezahlt während der ausbildung :motz:
aber vielleicht krieg ich ja für dieses jahr was wieder, für die 4 monate die ich hier gearbeitet habe...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
StineP

#33

10.12.2008, 08:30

So wie ich die hier gestern verstanden habe, soll man zum ersten mal schauen, was man gemacht hat mit seinen bescheiden - sofern tatsächlich die pendlerpauschale aufgrund des damals noch laufenden verfahrens nicht berücksichtigt wurde, wurden die bescheide vorläufig erstellt. prüft, ob einspruch eingelegt wurde - so wie ich das verstanden habe, wird nur dann nachbeschieden.
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Lena
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#34

10.12.2008, 09:01

Nein! Ich hab heute schon mit dem hier zständigen Finanzamt telefoniert.

Man hat keinen Einspruch einlegen müssen.
Wenn man in der urspr.Steuererklärung die vollen Kilometer beantragt hat (und nicht schon vorsichtshalber nur die ab dem 21. KM), dann wurde der damalige Steuerbescheid nur vorläufig erteilt und man kriegt jetzt automatisch in den nächsten 1-3 Monaten einen ergänzenden Steuerbescheid und die enstpr. Nachzahlung.

Wenn man sie von vorneherein nicht angesetzt hat - Pech... Diejenigen sollten sich übers weitere Vorgehen direkt mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen!!!

@Nephele Na ja, wer keine Steuern zahlt kann ja auch nix darüber wiederbekommen. Ist ja nur ein Ausgleich für diejenigen die auch die Steuer bezahlt haben...
Liebe Grüße
Lena

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wifey
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#35

10.12.2008, 15:54

Huhu!

Hab mir jetzt grad nur Antwort #34 durchgelesen

Wer die Kilometer nicht angesetzt hat, kann die jetzt noch beim FA für beantragen - muss natürlich die entsprechenden Angaben auch machen :-)
Unser Dozi meinte, ein formloses Schreiben würde ausreichen - ich würde mich da aber Lena anschließen und zum :tel greifen und direkt nachfrragen, wie die's jetzt haben möchten

Haben wir heute in der Fortbildung besprochen :klugscheiss
Viele Grüße

ich
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#36

10.12.2008, 16:18

Hey, dann is die Fortbildung ja wenigstens für etwas gut :mrgreen:

Ja, die Antwort hab ich auch vom FA mittlerweile bekommen (betraf nämlich meine Schwägerin - hihi, und die arbeitet sogar beim Stb. - dumm dass sie nur nie ne gescheite Lohnsteuererklärung hinkriegt *g*).
Einfach nachträglich beantragen. Erklären, dass man bei der urspr. Steuererklärung dem damals geltenden Gesetz entsprechen wollte und nur die KM ab dem 21. km angegeben hat, aber der Fahrtweg ja XY km beträgt und daher um Nachzahlung bitten...
Nur die "Anträge" werden wohl später bearbeitet, als die Fälle, wo es den vorläufigen Bescheid gab.
Liebe Grüße
Lena

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#37

10.12.2008, 16:46

Lena hat geschrieben:Hey, dann is die Fortbildung ja wenigstens für etwas gut :mrgreen:
Stimmt - wenigstens etwas ;-)

Schauen wir mal, wie das Gesetz dann jetzt wieder angepaßt wird :D
Hatte ja wohl niemand mit gerechnet, dass die FA jetzt wirklich nachzahlen müssen.
Viele Grüße

ich
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