Also ich brauche mal eure Hilfe:
Ich habe eine Forderung über 5.000,00 € im Mahnverfahren geltend gemacht.
Gegner hat Widerspruch eingelegt.
Abgabe das das Gericht.
Nun hat Gegner doch noch einen Betrag in Höhe von 2.500,00 € anerkannt.
Hat er nach Klagebegründung unsererseits an das Gericht geschrieben, Gericht hat uns den Schriftsatz zur Kenntnis übersendet.
Wird das Gericht jetzt von selbst ein Teil-Anerkenntnisurteil erlassen? Ich habe eben vorsichtshalber nochmals eins beantragt.
Den Rest will er in der Klageerwiderung weiterhin abstreiten.
Danke schon mal für eure Hilfe...
Teil-Anerkenntnis
Ich würde sagen ja.
Hattet ihr denn in der Begründung das nicht eh beantragt? Wir beantragen das immer sofort.
Hattet ihr denn in der Begründung das nicht eh beantragt? Wir beantragen das immer sofort.
Doch, klar haben wir das!
Aber die haben uns erstmal das Schreiben der Gegenseite zur Kenntnis geschickt.
Ich hätte gedacht, dass das dann so abläuft, dass die sofort Anerkenntnisurteil erlassen, oder das Gericht wenigestens einen Hinweis gibt oder so!
Aber die haben uns erstmal das Schreiben der Gegenseite zur Kenntnis geschickt.
Ich hätte gedacht, dass das dann so abläuft, dass die sofort Anerkenntnisurteil erlassen, oder das Gericht wenigestens einen Hinweis gibt oder so!
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
[i][size=59](Chinesisches Sprichwort)[/size][/i][/color]
[i][size=59](Chinesisches Sprichwort)[/size][/i][/color]