Anerkenntnisurteil, Berichtigungsbeschluss, Änderung Rubrum

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Francis
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#1

28.11.2008, 09:44

Hallo Leute, hab mal wieder ein Problem.

Wir haben ein Verfahren geführt, Gegenseite hat anerkannt.

Urteil kam, aber später noch ein Berichtgungsbeschluss, weil das Gericht den Zeitpunkt der Verzinsung falsch bezeichnet hatte. Nun hab ich gemerkt, dass wir bei unserer Mandantin eine falsche Anschrift bezeichnet haben. Ging bei ihr zwar immer zu (kleines Dorf), aber muss ja alles seine Richtigkeit haben.

Nun meine Frage: Wir haben noch keine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Ich soll jetzt vollstrecken. Muss ich bei der Beantragung der Änderung des Aktivrubrums und gleichzeitiger Beantragung der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung das Anerkenntnisurteil mit falschem Tenor und den Berichtigungsbeschluss mitschicken? Die müssen ja eh ein völlig neues ausfertigen.

Danke im Voraus.

LG Lilly
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gabrielle
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#2

28.11.2008, 09:49

Ich denke nicht, dass ist doch genau so, als wenn der Gläubiger bzw. auch der Schuldner irgendwann umziehen würde, dann würde die im Titel genannte Anschrift ja auch nicht mehr stimmen. Es wäre ja ein Riesenaufwand in solchen Fällen, eine Titelberichtigung zu beantragen. Ich würde das ignorieren und beim ZV-Auftrag die richtige Anschrift der Gläubigerin einfach angeben.

gez. gabrielle
Francis
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#3

28.11.2008, 09:51

Das denke ich auch, mir gehts aber um die vollstreckbare Ausfertigung, was ich jetzt alles ans Gericht schicken muss, um die zu bekommen. Also Urteil + Beschluss?
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Smilie
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#4

28.11.2008, 10:37

Kommt immer aufs Gericht an - manchen reicht ein Dreizeiler - bitten wir um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung von ....

und manche wollen Ausfertigungen, die sie Dir vorher geschickt haben, wieder zurückhaben um dann ne vollstreckbare draus zu machen.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Francis
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#5

28.11.2008, 10:41

Ok, ich geh auf Nummer sicher und schick Urteil und Beschluss hin. Das Gericht wird mir dann schon Bescheid geben, was gebraucht wird und was nicht. Ich brauch nur den Titel, der Rest ist egal. Vielleicht wird die Gegenseite ja wach, wenn das berichtigte Urteil zugeht und ich kann mir die ZV sparen.

:dankeschoen
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