Das Abschaffen der Gerichtskostenmarken

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Jupp03/11

#1

27.11.2008, 16:23

Ich habe gerade mit der Geschäftsstelle (Abteilung PFÜB) eines Gerichts im Ruhrpott telefoniert, da ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach acht Wochen noch nicht erlassen wurde. Auf meine Frage, warum nicht, bekam ich die Antwort:
Ich habe noch nicht den Rückläufer der Kasse, dass der Scheck verbucht ist. Desweiteren sagte mir die Mitarbeiterin, dass sie die Akte immer auf Wochenfrist legen würde und dann Rückfrage bei der Kasse hält.
Wenn ich mir überlege, dass ich die Akte ebenfalls entsprechend verfriste, frag ich mich ernsthaft, welchen Sinn die Abschaffung der Gerichtskostenmarken hat.
Wäre der PFÜB mit GK-Marken beantragt worden, wäre längst -wie in der Vergangenheit auch- die Zustellung beim Drittschuldner erfolgt. So haben sowohl die Mitarbeiterin des Gerichts und ich eben Mehrarbeit.

Es wäre nicht schlecht, wenn andere hierzu mal einen entsprechenden Kommentar abgeben würden, da ich beabsichtige, diese Geschichte den entsprechenden Behörden weiterzuleiten.
rosa

#2

27.11.2008, 16:24

also wir zahlen das immer direkt bei gericht ein und ich bekomm nach ner woche die mitteilung dass erlassen wurde. ich kann sonst keine erfahrung mitteilen
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skugga
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#3

27.11.2008, 16:25

Nachdem ich gemerkt habe, dass Zahlung per Scheck mehr als doppelt so lange dauert als das Warten auf die GK-Rechnung und deren Zahlung (das geht - zumindest hier - innerhalb von 10 Tagen über die Bühne), käme ich nie wieder auf die Idee, Gerichtskosten per Scheck zu zahlen. Kostenmarken habe ich in den letzten 7 Jahren in keiner Kanzlei mehr zu Gesicht bekommen. In meiner ersten Kanzlei hatten wir ein Gerichtfach, da ist eh einmal am Tag jemand hingelatscht, und auf dem Weg wurden dann auch anfallende GK per Freistempler eingezahlt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Smilie
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#4

27.11.2008, 16:26

Wir zahlen immer sofort nach der Aufforderung... Bislang hat es noch nie sooo lange gedauert... notfalls würde ich halt den Beleg für die Überweisung mit beifügen und dann nochmal Druck machen...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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rosa

#5

27.11.2008, 16:30

ich glaube jupp sucht hier erfahrungsberichte über ähnliche negativ fälle und das weiterzutragen
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Coonie
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#6

27.11.2008, 16:33

über die abschaffung der GKMarken hab ich mich auch schon sehr geärgert, vor allem in einer angelegenheit, wo wir der auszahlung eines Darlehens zuvorkommen wollten, das hat ewigkeiten gedauert und wir sind uns nun nicht sicher, welche nachteile das alles hat
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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UschiR

#7

27.11.2008, 16:54

Hallo Jupp,

wir haben auch die Erfahrung gemacht, dass es seit Abschaffung der Gerichtskostenmarken wesentlich länger dauert, einen PFÜB zustellen zu lassen.

Wir sind dazu übergegangen, die Aufforderung zur Zahlung abzuwarten und dann den Betrag sofort zu überweisen, weil dies aus unserer Erfahrung schneller geht als direkt einen Scheck beizufügen, der dann von der Geschäftsstelle erst zur Zahlstelle und dann zur Bank und so muss.

Allerdings - so sind unsere Erfahrungswerte - dauert die Zustellung mindestens 2 Wochen länger, als zu Kostenmarkenzeiten!
bipe71
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#8

27.11.2008, 17:14

Also bei unseren Gerichten hier in der näheren Umgebung habe ich die Erfahrung gemacht, dass es mit Scheck schneller geht als wenn ich überweise. Der Scheck wird häufig genug erst abgebucht, wenn die Zustellung des Pfüb oder der Klage bereits vom Gericht veranlasst wurde. Wenn ich z.B. die Gerichtskosten für ein Vermögensverzeichnis überweise (weil der GV bei der ZV festgestellt hat, das bereits ein Vermögensverzeichnis vorliegt und den Vorgang dann gleich an das Gericht weiterleitet), kann das hier schon bis zu 3 Wochen :wut dauern, bis ich das gewünschte Verzeichnis habe.

Mit Gerichtskostenmarken hatte ich bereits seit einem Jahrzehnt nichts mehr zu tun.
zenzi75
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#9

27.11.2008, 17:18

:senf
Auch ich warte hier oft wochenlang darauf, daß ein Pfüb erlassen wird, wo ich die GK per Verrechnungsscheck beilege...

Als es letztens mal ganz ganz dringend und eilig bei einer Akte war, hatte ich Pfüb beantragt und gleichzeitig nen Zahlungsverbot rausgeschickt... Als das Zahlungsverbot drohte abzulaufen und der Pfüb immer noch nicht erlassen wurde, mußte ich glatt noch ein 2. Zahlungsverbot rausschicken, weil das AG Mülheim a. d. R. beim Bearbeiten der Akten "eingeschlafen" ist... :fluch
Micsi11
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#10

27.11.2008, 17:38

Hallo ihr,

gibt es denn bei euch keine Gebührenstempler (so was Ähnliches wie GK-Marken)?

Wir kleben das immer auf Pfüb auf und dann geht das alles rucki-zucki. Habe auch noch nie Monierung wegen Gebührenstempler bekommen. Wir haben halt eine für Pfüb und eine für Aktengebühr (€ 12).
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