Seite 1 von 1

Rechtsberatungsgesetz, Änderung in Sicht?

Verfasst: 19.10.2005, 15:23
von crazybiker
Hallo Forum, hallo Andreas! Da kriege ich doch die Tage ein Werbeschreiben eines saarländischen Inkassobüros auf den Tisch, in dem - wie üblich - dessen Tätigkeit angepriesen wird mit dem sinngemäßen Zusatz, daß DERZEIT das gerichtliche Mahnverfahren noch durch den Vertragsanwalt des Inkassobüros betrieben werde, daß aber eine Änderung des RBerG in Aussicht stünde, daß das künftig wohl vom Inkassobüro (??) gemacht werden könnte.
Jetzt grabe ich schon einige Zeit das Netz um und kann beim besten Willen nichts finden.... Weiß jemand aus dem Forum da näheres?? Das wäre ja nicht uninteressant quasi als Alternative zum Job.
Gruß
PS @Andreas: das doofe Inso-Verfahren quält ja doch einige der Foristen und mich insbesondere, wie wärs, da eine eigene "Abteilung" im Forum einzurichten; es könnte die Suche nach Hilfe echt beschleunigen.

Verfasst: 19.10.2005, 15:29
von wifey
Hallo crazybiker,

habe zwar mal irgendwann so nebenbei mitbekommen, dass geplant ist, solche Sachen auch über Inkassobüros laufen könnten, kann Dir da aber leider auch nicht weiterhelfen.

Was Deinen "Antrag" bezüglich InsO-Verfahren betrifft: Du hast meine vollste Unterstützung!!!
Also Andreas: Her mit dem Honig (genug geschmiert *gg*) und zieh Dich warm an :lolaway

Verfasst: 19.10.2005, 15:41
von happykitcat
Hi crazybiker,

das mit dem REchtsberatungsgesetz habe ich auch schon mehrfach gelesen.

Und was die InsV angeht, hat ja Andreas diese vorerst "noch" mit zu den ZV-Sachen gepackt.

Also fleißig weiterschreiben in InsV-Sachen, damit da mal ein eigenes Kapitel draus wird.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink

Verfasst: 19.10.2005, 15:46
von wifey
Keine Angst Katja, das kriegen wir bestimmt hin! ;-)