![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
WEG-Verfahrenwegen Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen.
Wir haben sowohl in der I. Instanz gewonnen, als auch nach Beschwerde in der II.
Erstinstanzlich ist alles klar, Antragsgegner muss die Kostentragen, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet, das Übliche...
Das Problem ist der Beschluss im Beschwerdeverfahren. Die Beschwerde wurde vom Gegner zurückgenommen, sodass er ja eigentlich die Kosten zu tragen hätte.
Nun steht folgendes zu den Kosten im Beschluss: "Die Antragsgegner tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt." Keine sonstige Erklärung zu den Kosten.
Dass das ausdrücklich Gerichtskosten steht, hat mich stutzig gemacht, also hab ich Cheffe drauf angesprochen, der weiß nix, trauert um unsere Gebühren, ich soll was machen...
Dann hab ich beim Gericht angerufen, die hatten entweder keine Lust oder keinen Bock oder beides, auf jeden Fall konnte man mir nichts sagen, auch nicht, ob die Formulierung so üblich ist.
Jetzt will Cheffe, dass ich irgendwas gegen das Urteil machen soll.
nur WAS??
Erinnerung? (sofortige) Beschwerde? Berichtigung beantragen???
Unsere Gebühren betragen knapp 6.000 €.