Eilt! WEG Beschwerde gewonnen, komischer Beschluss

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PeeDee
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#1

21.11.2008, 09:00

Also es ist Freitag, heute ist soll was gemacht werden und ich hab keinen Plan :?

WEG-Verfahrenwegen Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen.
Wir haben sowohl in der I. Instanz gewonnen, als auch nach Beschwerde in der II.
Erstinstanzlich ist alles klar, Antragsgegner muss die Kostentragen, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet, das Übliche...

Das Problem ist der Beschluss im Beschwerdeverfahren. Die Beschwerde wurde vom Gegner zurückgenommen, sodass er ja eigentlich die Kosten zu tragen hätte.
Nun steht folgendes zu den Kosten im Beschluss: "Die Antragsgegner tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt." Keine sonstige Erklärung zu den Kosten.

Dass das ausdrücklich Gerichtskosten steht, hat mich stutzig gemacht, also hab ich Cheffe drauf angesprochen, der weiß nix, trauert um unsere Gebühren, ich soll was machen...
Dann hab ich beim Gericht angerufen, die hatten entweder keine Lust oder keinen Bock oder beides, auf jeden Fall konnte man mir nichts sagen, auch nicht, ob die Formulierung so üblich ist.

Jetzt will Cheffe, dass ich irgendwas gegen das Urteil machen soll.
nur WAS??
Erinnerung? (sofortige) Beschwerde? Berichtigung beantragen???
Unsere Gebühren betragen knapp 6.000 €.
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Coschi
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#2

21.11.2008, 09:20

Hattet ihr die außergerichtlichen Kosten im Klageverfahren nicht mit geltend gemacht?
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
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PeeDee
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#3

21.11.2008, 09:27

Es geht doch gar nicht um die außergerichtlichen Kosten, es geht um die RA-Gebühren im Beschwerdeverfahren!
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NickyS
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#4

21.11.2008, 09:30

Die Formulierung habe ich auch schon in Beschlüsse gelesen, dürfte also nicht unüblich sein.

Wenn Du etwas gegen die Kostenentscheidung unternehmen sollst, dann lege sofortige Beschwerde ein.
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PeeDee
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#5

21.11.2008, 09:37

Kann ich gegen einem Beschluss in einer sofortigen Beschwerde Sache, sofortige Beschwerde einlegen??
Wäre es dann nicht die Rechtsbeschwerde in dem Fall?
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#6

21.11.2008, 09:47

Na toll... und dann lese ich grad folgendes im Rechtsanwaltshandbuch:
"Ist eine (obsiegende) Sachenentscheidung zusammen mit einer ("negativen") Kostenentscheidung erganen, kann allein (isoliert) gegen die Kostenformel (mag sie auch noch so ermessenfehlerhaft erscheinen) nicht Rechtsmittel eingelegt werden, was oft verkannt wird."

Und jetzt???
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Coschi
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#7

21.11.2008, 09:54

Ich bin überfordert!
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#8

21.11.2008, 19:14

Ich habe früher WEG-Sachen bearbeitet, aber nach "altem Recht", im "neuen Recht" kenne ich mich nicht aus.

Die Entscheidung, dass eine Partei die Gerichtskosten zu tragen hat und außergerichtliche Kosten nicht erstattet werden, ist (zumindest beim alten Recht) in WEG-Sachen ziemlich häufig, und so wurde es in der ersten Instanz ja auch entschieden, und das fandest Du ja auch ganz normal.

Im Beschwerdeverfahren ist mir das jetzt auch ungewohnt. Aber schau mal den Beschluss genauer an. Der muss ja Gründe haben. Und in den Gründen muss stehen, auf welcher Vorschrift die Kostenentscheidung beruht.

Lass uns das mal wissen, was da steht. Vielleicht klärt es sich so.
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#9

23.11.2008, 00:13

Die Sache müsste doch noch nach altem Recht gelaufen sein, denn nach der Reform läuft ein WEG-Verfahren doch nach den Prozessregeln der ZPO.
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#10

24.11.2008, 09:17

Konnte die Geschichte bisschen bei Cheffe hinaus zögern...
ALSO das ganze war erstinstanzlich auf jeden Fall noch nach altem Recht, da es um Betriebskostenabrechnungen von 2004, 2005 und 2006 ging, jeweils Antrag die Beschlüsse aufzuheben, die Verfahren wurden dann verbunden.
Im Juli 2007 erging dann Beschluss, dass Antrag stattgegeben wird und, DAS ist was ich für "normal" halte im Beschluss stand "Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet."

Da steht eben Kosten nicht, wie in dem Beschwerdebeschluss Gerichtskosten tragen die Antragsgegner.

Immerhin sind in "Kosten" ja auch unsere Gebühren enthalten, wenn aber ausdrücklich von "Gerichtskosten" die Rede ist, bin ich mir da eben nicht sicher!
Um die außergerichtlichen Kosten gehts mir gar nicht, das sind nur ein Paar € und dass die nicht erstattungsfähig sind, war ja vorher schon klar.
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