Moin,
ich habe mal wieder null Ahnung und deshalb frage ich doof nach:
Unser Mandant ist in U-Haft und möchte gerne einen Computer oder ein Notebook auf seine Zelle haben, damit er seine Prozessakten, die sämtlichst digitalisiert sind, lesen kann. Da es fast 100 sind ist das auch verständlich.
Was für einen Antrag muss ich da stellen? Wo muss ich den stellen? Formlos? §§?
Und wenn mir der bewilligt wurde, was dann?
Hatte das schon mal jemand?
Vielen Dank.
Gruß
Mareike
U-Haft; Antrag auf ein Notebook
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Also bisher hatten wir nur Anträge für irgendwelche Bücher zum lernen, Fernstudien o. ä.
Ich glaube aber eher, das ist etwas für einen RA. und nicht für die Angestellte.
*Offtopic*
Meld dich mal im ReNo-Café - falls du es noch nicht bist lass dich freischalten - und schau mal in den Thread für Hannover
Ich glaube aber eher, das ist etwas für einen RA. und nicht für die Angestellte.
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Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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@ LuzZi
Du kennst meinen Chef nicht Solange er es nicht zwingend selbst machen muss ...
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
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