Beklagter meldet sich krank - muss er Attest einreichen?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Schneeweißchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 25.07.2008, 09:27
Wohnort: Braunschweig

#1

17.11.2008, 13:02

Wir hatten MB gemacht, Gegner (unser ehemaliger Mdt.) hat Einspruch gegen den VB eingelegt. Gericht hat Termin anberaumt. Chef fuhr zum Termin hin. Gegner hatte sich krank gemeldet. Grr...
Also wird jetzt ein neuer Termin anberaumt zu dem Chef dann wieder hin muss und der nette Mensch sich bestimmt wieder krank meldet.

Jetzt meine Frage:

Muss der Gegner eigentlich eine Krankmeldung einreichen? Wenn er dies nicht muss, dann könnte ja jeder einfach am Verhandlungstag behaupten, er wäre krank.

Wenn er ein Attest einreichen muss, wird dies dann von Amts wegen verfolgt oder müssen wir beantragen, dass ein Attest eingereicht wird?

Stehe hier irgendwie gerade auf dem Schlauch.. :oops:
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
Benutzeravatar
Blacky29
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 23.09.2008, 11:13
Beruf: Bürovorsteherin

#2

17.11.2008, 13:05

Natürlich muss er ein Attest einreichen, sonst könnte er ja ständig behaupten, dass er krank wäre. Würde da mal einen Schriftsatz an das Gericht machen.
Ohne Hund, ohne mich!
Benutzeravatar
Daisymaus512
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 314
Registriert: 04.04.2008, 10:24

#3

17.11.2008, 13:07

:zustimm
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
rosa

#4

17.11.2008, 13:07

Wenn er ein Attest einreichen muss, wird dies dann von Amts wegen verfolgt oder müssen wir beantragen, dass ein Attest eingereicht wird?
der mitteilung, dass der typ krank ist muss ein attest beigefügt sein.

den mitteilungen dass unser mdt in urlaub ist muss sogar die flugbestätigung beigefügt sein.

das gericht verlangt die belege von amts wegen
Benutzeravatar
Schneeweißchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 25.07.2008, 09:27
Wohnort: Braunschweig

#5

17.11.2008, 13:09

der mitteilung, dass der typ krank ist muss ein attest beigefügt sein.
Der Typ hat eine viertel Stunde vor der Verhandlung beim Gericht angerufen und gesagt, dass er krank sei..
das gericht verlangt die belege von amts wegen
Danke! Steht das auch in irgendeinem §§?
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
Benutzeravatar
Schneeweißchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 25.07.2008, 09:27
Wohnort: Braunschweig

#6

18.11.2008, 10:29

Ich bräuchte hier noch einmal Hilfe.

Habe eben mit dem Gericht telefoniert. Mir wurde gesagt, es liegt im Ermessen des Gerichts, ob eine Krankmeldung eingefordert wird. In diesem Fall hat der Beklagte zwar gesagt, er möchte eine Krankmeldung einreichen, sollte er dies nicht tun, dann würde das Gericht hier aber auch nicht noch einmal nachfragen.. wurde mir jedenfalls so gesagt.

Das kann doch aber eigentlich nicht sein?
Muss die Krankmeldung denn von Amts wegen eingefordert werden?
Oder muss der Kläger die Einforderung der Krankmeldung extra beantragen?
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#7

18.11.2008, 10:57

war das der erste Termin, der deswegen geplatzt ist? Dann würde ich erst mal nichts machen außer darauf achten, daß schnellstmöglich neu terminiert wird.

Vermutlich sind die meisten hier schon mal morgens mit Fieber, Durchmarsch, Migräne u.ä. sowie der Erkenntnis aufgewacht, doch besser im Bett zu bleiben. Das muß man auch ehemaligen Mandanten zugestehen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Benutzeravatar
Schneeweißchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 25.07.2008, 09:27
Wohnort: Braunschweig

#8

18.11.2008, 11:21

Ja, das war der erste Termin. Eigentlich ist die Sache klar:
Mandant zahlt unsere Rechnung nicht. Wir haben MB gemacht. Mandant hat gegen den VB Einspruch eingelegt. Gericht hat Termin anberaumt.

Das Problem ist: Gegen den Beklagten wurde bereits im August eine Haftverordnung zur Abgabe der e. V. verhängt.
Wir als Gläubiger haben daher natürlich Angst, das andere Leute uns zuvor kommen..

Der Beklagte war sicherlich nicht wirklich krank (rief eine Viertelstunde vor der Verhandlung beim Gericht an, nachdem mein Chef schon 1,5 Std. Anfahrtsweg hatte und bereits dort vor Ort war..)

Das Gericht teilte mir nun mit, dass der neue Termin erst nächstes Jahr anberaumt wird, da die Richterin das Gericht verlässt und noch nicht klar ist, wer die Sache übernimmt. Grr! Bis dahin haben sich doch andere Gläubiger schon alles unter den Nagel gerissen..
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#9

18.11.2008, 11:30

Also habt Ihr einen VB? Der ist doch - wenn auch in diesem Fall nur vorläufig - vollstreckbar!!!

Nichts hindert euch daran, an der Ecke weiterzumachen, vor allem wenn Ihr davon ausgehen könnt, das Verfahren zu gewinnen. Dem Schuldner ist doch unbenommen, zur Abwehr der Vollstreckung unter Vorbehalt zu zahlen resp. Sicherheitsleistung zu erbringen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Benutzeravatar
Schneeweißchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 25.07.2008, 09:27
Wohnort: Braunschweig

#10

18.11.2008, 11:36

Also habt Ihr einen VB? Der ist doch - wenn auch in diesem Fall nur vorläufig - vollstreckbar!!!
Das will mein Chef aber nicht :-(

Der Mandant hat sich weder auf unsere unzähligen Mahnungen noch auf unsere Anspruchsbegründung geäußert. Daher ist das meinem Chef so zu unsicher..
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
Antworten