Wir hatten MB gemacht, Gegner (unser ehemaliger Mdt.) hat Einspruch gegen den VB eingelegt. Gericht hat Termin anberaumt. Chef fuhr zum Termin hin. Gegner hatte sich krank gemeldet. Grr...
Also wird jetzt ein neuer Termin anberaumt zu dem Chef dann wieder hin muss und der nette Mensch sich bestimmt wieder krank meldet.
Jetzt meine Frage:
Muss der Gegner eigentlich eine Krankmeldung einreichen? Wenn er dies nicht muss, dann könnte ja jeder einfach am Verhandlungstag behaupten, er wäre krank.
Wenn er ein Attest einreichen muss, wird dies dann von Amts wegen verfolgt oder müssen wir beantragen, dass ein Attest eingereicht wird?
Stehe hier irgendwie gerade auf dem Schlauch..
Beklagter meldet sich krank - muss er Attest einreichen?
- Schneeweißchen
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[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
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- Daisymaus512
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[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]
[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
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der mitteilung, dass der typ krank ist muss ein attest beigefügt sein.Wenn er ein Attest einreichen muss, wird dies dann von Amts wegen verfolgt oder müssen wir beantragen, dass ein Attest eingereicht wird?
den mitteilungen dass unser mdt in urlaub ist muss sogar die flugbestätigung beigefügt sein.
das gericht verlangt die belege von amts wegen
- Schneeweißchen
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Der Typ hat eine viertel Stunde vor der Verhandlung beim Gericht angerufen und gesagt, dass er krank sei..der mitteilung, dass der typ krank ist muss ein attest beigefügt sein.
Danke! Steht das auch in irgendeinem §§?das gericht verlangt die belege von amts wegen
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- Schneeweißchen
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Ich bräuchte hier noch einmal Hilfe.
Habe eben mit dem Gericht telefoniert. Mir wurde gesagt, es liegt im Ermessen des Gerichts, ob eine Krankmeldung eingefordert wird. In diesem Fall hat der Beklagte zwar gesagt, er möchte eine Krankmeldung einreichen, sollte er dies nicht tun, dann würde das Gericht hier aber auch nicht noch einmal nachfragen.. wurde mir jedenfalls so gesagt.
Das kann doch aber eigentlich nicht sein?
Muss die Krankmeldung denn von Amts wegen eingefordert werden?
Oder muss der Kläger die Einforderung der Krankmeldung extra beantragen?
Habe eben mit dem Gericht telefoniert. Mir wurde gesagt, es liegt im Ermessen des Gerichts, ob eine Krankmeldung eingefordert wird. In diesem Fall hat der Beklagte zwar gesagt, er möchte eine Krankmeldung einreichen, sollte er dies nicht tun, dann würde das Gericht hier aber auch nicht noch einmal nachfragen.. wurde mir jedenfalls so gesagt.
Das kann doch aber eigentlich nicht sein?
Muss die Krankmeldung denn von Amts wegen eingefordert werden?
Oder muss der Kläger die Einforderung der Krankmeldung extra beantragen?
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war das der erste Termin, der deswegen geplatzt ist? Dann würde ich erst mal nichts machen außer darauf achten, daß schnellstmöglich neu terminiert wird.
Vermutlich sind die meisten hier schon mal morgens mit Fieber, Durchmarsch, Migräne u.ä. sowie der Erkenntnis aufgewacht, doch besser im Bett zu bleiben. Das muß man auch ehemaligen Mandanten zugestehen.
Vermutlich sind die meisten hier schon mal morgens mit Fieber, Durchmarsch, Migräne u.ä. sowie der Erkenntnis aufgewacht, doch besser im Bett zu bleiben. Das muß man auch ehemaligen Mandanten zugestehen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
- Schneeweißchen
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Ja, das war der erste Termin. Eigentlich ist die Sache klar:
Mandant zahlt unsere Rechnung nicht. Wir haben MB gemacht. Mandant hat gegen den VB Einspruch eingelegt. Gericht hat Termin anberaumt.
Das Problem ist: Gegen den Beklagten wurde bereits im August eine Haftverordnung zur Abgabe der e. V. verhängt.
Wir als Gläubiger haben daher natürlich Angst, das andere Leute uns zuvor kommen..
Der Beklagte war sicherlich nicht wirklich krank (rief eine Viertelstunde vor der Verhandlung beim Gericht an, nachdem mein Chef schon 1,5 Std. Anfahrtsweg hatte und bereits dort vor Ort war..)
Das Gericht teilte mir nun mit, dass der neue Termin erst nächstes Jahr anberaumt wird, da die Richterin das Gericht verlässt und noch nicht klar ist, wer die Sache übernimmt. Grr! Bis dahin haben sich doch andere Gläubiger schon alles unter den Nagel gerissen..
Mandant zahlt unsere Rechnung nicht. Wir haben MB gemacht. Mandant hat gegen den VB Einspruch eingelegt. Gericht hat Termin anberaumt.
Das Problem ist: Gegen den Beklagten wurde bereits im August eine Haftverordnung zur Abgabe der e. V. verhängt.
Wir als Gläubiger haben daher natürlich Angst, das andere Leute uns zuvor kommen..
Der Beklagte war sicherlich nicht wirklich krank (rief eine Viertelstunde vor der Verhandlung beim Gericht an, nachdem mein Chef schon 1,5 Std. Anfahrtsweg hatte und bereits dort vor Ort war..)
Das Gericht teilte mir nun mit, dass der neue Termin erst nächstes Jahr anberaumt wird, da die Richterin das Gericht verlässt und noch nicht klar ist, wer die Sache übernimmt. Grr! Bis dahin haben sich doch andere Gläubiger schon alles unter den Nagel gerissen..
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Also habt Ihr einen VB? Der ist doch - wenn auch in diesem Fall nur vorläufig - vollstreckbar!!!
Nichts hindert euch daran, an der Ecke weiterzumachen, vor allem wenn Ihr davon ausgehen könnt, das Verfahren zu gewinnen. Dem Schuldner ist doch unbenommen, zur Abwehr der Vollstreckung unter Vorbehalt zu zahlen resp. Sicherheitsleistung zu erbringen.
Nichts hindert euch daran, an der Ecke weiterzumachen, vor allem wenn Ihr davon ausgehen könnt, das Verfahren zu gewinnen. Dem Schuldner ist doch unbenommen, zur Abwehr der Vollstreckung unter Vorbehalt zu zahlen resp. Sicherheitsleistung zu erbringen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
- Schneeweißchen
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Das will mein Chef aber nichtAlso habt Ihr einen VB? Der ist doch - wenn auch in diesem Fall nur vorläufig - vollstreckbar!!!
Der Mandant hat sich weder auf unsere unzähligen Mahnungen noch auf unsere Anspruchsbegründung geäußert. Daher ist das meinem Chef so zu unsicher..
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