Bauhandwerkersicherungshypothek EILT!

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Susanne3003
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 67
Registriert: 26.04.2006, 20:13
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#1

14.11.2008, 14:13

Hallo,

haben heute den Beschluß in unserem Antrag auf Einräumung einer Bauhandwerkresicherungshypothek und wollen diesen jetzt im Parteibetrieb zustellen. Da uns das Gericht unsere dem Antrag beigefügten begl. Abschriften wieder mit zurück gesandt hat, sind wir jetzt am Überlegen, ob wir diese im Parteibetrieb mit zustellen müssen oder ob wir nur den Beschluß dem Antragsgegner zustellen müssen. Wer kann mir helfen? Da die Zustellung heute noch in die Wege geleitet werden soll und ich eigentlich schon seit fast 2 Std. Feierabend habe, wäre ich über eine schnelle Hilfe dankbar.

Schönes Wochenende dann
Susanne
Amy

#2

14.11.2008, 14:29

also ich würde - wie bei einem Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren - den Beschluss samt Antragsabschriften dem Gegner zustellen. Entweder von Anwalt zu Anwalt oder - falls es auf der Gegenseite keinen Anwalt git - per Gerichtsvollzieher.

Hoff, Dein Feierabend rückt bald in greifbare Nähe!!!
Jupp03/11

#3

14.11.2008, 14:34

Es muss alles zugestellt werden.
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