wir benötigen so einen Nachweiszettel über gefertigte Fotokopien aus der Ermittlungsakte. Kennt Ihr diese Zettel, wo die Seitenzahlen der Ermittlungsakte vorgegeben sind (z. B. 1, 1R, 2, 2R, 3, 3R usw.) und der Anwalt nur noch abstreichen muss, welche Seiten er kopiert bekommen möchte.
Das Gericht hat uns nämlich schon desöfteren aufgefordert, einen Kopierzettel als Nachweis über die gefertigten Kopien zu übersenden. Wir haben das bisher nie gemacht und einfach die Kopien gezählt.
Ich habe gerade angefangen, diesen Zettel zu fertigen, aber das ist ja eine elende Fleißarbeit, da manche Ermittlungsakten ja über 500 Seiten haben.
![Computer :pc](./images/smilies/pc.gif)
![Nägelfeil-Smiley :naegel](./images/smilies/naegel.gif)
Hoffnungsvolle Grüße aus Berlin