Mietrecht
Verfasst: 07.11.2008, 16:06
Hallo Allezusammen...
folgende Frage...
Unser Mandant: Mieter
in die wohnung des Eigentümers wird eingebrochen. Die Eingangstür wurde dadurch beschädigt. Ob die Wohnung damals leer stand weiss ich nicht. Mandant zieht erst nach dem Vorfall in die Wohnung ein. Der Mandant ist wieder bereits aus der Wohnung ausgezogen. Entscheidungspunkt: Während des Einbruchs war der Mandant nicht der Mieter. Kann der Eigentümer gegenüber der Mandantschaft Schadenersatz geltend machen? Sind Gebäudebeschädigungen durch einen Einbruch nicht mitversichert? danke im Voraus.
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Unser Mandant: Mieter
in die wohnung des Eigentümers wird eingebrochen. Die Eingangstür wurde dadurch beschädigt. Ob die Wohnung damals leer stand weiss ich nicht. Mandant zieht erst nach dem Vorfall in die Wohnung ein. Der Mandant ist wieder bereits aus der Wohnung ausgezogen. Entscheidungspunkt: Während des Einbruchs war der Mandant nicht der Mieter. Kann der Eigentümer gegenüber der Mandantschaft Schadenersatz geltend machen? Sind Gebäudebeschädigungen durch einen Einbruch nicht mitversichert? danke im Voraus.