wie errechnet das Gericht die PKH Raten :?:

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rosa

#11

06.11.2008, 15:17

ich hab mir pkh fix jetzt mal runter geladen aber ich bin zu doof dafür :(
was muss ich denn bei den freibeträgen und mehrbedarf eintragen???
also ich ne mutter die ALG II bekommt, die allein erziehend von nem baby ist und ich hab auch die höhe der wohnkosten. in dem alg bescheid steht drin, dass mehrbedarf von 126 euro besteht bei allein erziehenden kindern von unter 7 jahren, ist ja hier der fall

diese 126 euro sehe ich aber in der pkh auflistung vom gericht gar nich :(
rosa

#12

06.11.2008, 15:23

ich glaub man kann das gar nich raffen :(
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Pepples
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#13

06.11.2008, 16:31

Ich hab gerade Urlaub, daher das Programm nicht vor mit.

Ich würd den Mehrbedarf mit beim Einkommen angeben. Dann bei den Freibeträgen kannst Du eingehen, ob jemand erwerbstätig ist oder nicht. Ich meine auf der gleichen Seite kannst Du auch die Kinder erfassen. Wenn ich mich recht erinnere, gibt's für jedes Kind € 270,00 Freibetrag.
Aber rein vom Einkommen her müsste eure Partei doch ratenfreie PKH bekommen.
Hast Du mal versucht den Rechtspfleger anzurufen und die Sache telefonisch zu klären? Weil nach dem was du geschrieben hast, hat er auf jeden Fall den Kinderfreibetrag vergessen abzuziehen vom Einkommen.
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rosa

#14

06.11.2008, 16:38

Pepples, ok ich muss mich damit nochmal auseinandersetzen, hab das gericht jetzt um überprüfung gebeten, hab in der parallelsache en schreiben bekommen, dass es aufgrund der eingereichten unterlagen (waren die gleichen!!!) bei der pkh OHNE raten bleibt, das kann ja wohl dann ma nich sein!!
ich gugge :) danke!
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Soenny
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#15

06.11.2008, 17:03

Da die Mandantin ALG II erhält ist angekreuzt "nicht erwerbstätig", wenn Kinder da sind nur ankreuzen, Verdienst werden die ja wohl nicht haben, ansonsten auch eintragen.

Unter Wohnkosten/Belastungen kannst du unter "Besondere Belastungen" die Mehrbedarfsbeträge erfassen.
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#16

06.11.2008, 17:54

genau, wenn der Kinderfreibetrag abgezogen wird (270 €!) dann hat sie auf jeden Fall keine Raten zu bezahlen, also dagegen vorgehen!
rosa

#17

06.11.2008, 19:03

Mehrbedarfsbeträge
und die entnehm ich aus dem alg bescheid oder wie?
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#18

06.11.2008, 19:33

in dem alg bescheid steht drin, dass mehrbedarf von 126 euro besteht
Genau ;)
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#20

06.11.2008, 22:27

Büddeschööön ;)

Guck dir das Programm mal in Ruhe an, ich rechne eigentlich alle PKH Sachen nach damit, auch wenn die Mandanten vorab fragen, wie hoch die Rate denn sein wird oder ob sie überhaupt Anspruch haben.
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