Hallo,
habe in der Kanzlei keinen Arbeitsvertrag. Wie fährt man eigentlich besser?
Nach den gesetzlichen Voraussetzungen oder mit einem Arbeitsvertrag?
Bin seit 26 Jahren dort beschäftigt.
Bin mal gespannt auf Eure Anworten
Beate
Kein Arbeitsvertrag
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Als Fachangestellte sollte man es doch eigentlich wissen.
Also, angenommen man geht einfach in eine Kanzlei rein und fängt dort an zu arbeiten, obwohl man dort nicht angestellt ist, und man wird nicht sofort rausgeschmissen, so ist dies als durch schlüssiges Handeln zu begründender Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages.
Dadurch, dass man nicht verscheucht wird, reicht es bereits auf, dass dieser Antrag angenommen wird und es sich vorliegend um einen "normalen", unbefristeten Arbeitsvertrag handeln muss.
Allerdings kommt Dein Chef seiner Nachweispflicht nicht nach. Er hat den Vertrag zu schriftlichen, was Dich meiner Meinung nach in der Folge dazu berechtigen dürfte, einen Vertrag in Schriftform zu verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Also, angenommen man geht einfach in eine Kanzlei rein und fängt dort an zu arbeiten, obwohl man dort nicht angestellt ist, und man wird nicht sofort rausgeschmissen, so ist dies als durch schlüssiges Handeln zu begründender Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages.
Dadurch, dass man nicht verscheucht wird, reicht es bereits auf, dass dieser Antrag angenommen wird und es sich vorliegend um einen "normalen", unbefristeten Arbeitsvertrag handeln muss.
Allerdings kommt Dein Chef seiner Nachweispflicht nicht nach. Er hat den Vertrag zu schriftlichen, was Dich meiner Meinung nach in der Folge dazu berechtigen dürfte, einen Vertrag in Schriftform zu verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo,
also ein mündlicher Arbeitsvertrag wird ja irgendwie doch geschlossen worden sein, Ihr werdet ja über die Stundenzahl und die Bezahlung gesprochen haben. Es scheint ja auch in Ordnung zu sein, wenn Du 26 Jahre dort bist. Der Nachteil ohne schriftlichen Vertrag ist eben, dass man evtl. Beweisschwierigkeiten hat, wenn es mal zu Streit kommt.
also ein mündlicher Arbeitsvertrag wird ja irgendwie doch geschlossen worden sein, Ihr werdet ja über die Stundenzahl und die Bezahlung gesprochen haben. Es scheint ja auch in Ordnung zu sein, wenn Du 26 Jahre dort bist. Der Nachteil ohne schriftlichen Vertrag ist eben, dass man evtl. Beweisschwierigkeiten hat, wenn es mal zu Streit kommt.
- sumicajo
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Hallo Beate,
eventuell bist Du Dein eigener Chef, sich selbst stellt man ja in der Regel keinen Arbeitsvertrag aus - oder Du bist "Tochter"?
MfG sumicajo
eventuell bist Du Dein eigener Chef, sich selbst stellt man ja in der Regel keinen Arbeitsvertrag aus - oder Du bist "Tochter"?
MfG sumicajo
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
Guten Morgen!
Ich hatte bei meinem alten Chef auch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Als ich dann irgendwann gekündigt hatte, hatte ich die Probleme! Angeblich wären mündliche Vereinbarungen nie getroffen worden (13. Gehalt usw.). Fakt war, dass er mit der letzten Abrechnung das Urlaubsgeld (die Hälfte vom 13. Gehalt) in Abzug gebracht hatte und ich dann da stand und konnte meine Rechnungen nicht mehr bezahlen!
Manche RAe sagen zwar, da kommt noch ein schriftlicher Arbeitsvertrag, den sieht man allerdings nie! Ich hatte nach zwei Jahren immer noch keinen, obwohl ich den RA alle 2 - 3 Monate darauf angesprochen hatte.
Also, immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen, das gibt ansonsten immer nur Probleme. Wobei man davon ausgehen kann, wenn du 26 Jahre lang bei dem gleichen RA arbeitest, dürfte es weniger Probleme geben, da man, wie in meinem Fall, dann davon ausgehen kann, dass das ständige Übung war (13. Gehalt) und man sich dann nicht so leicht als RA rausreden kann, dass das nicht vereinbart war.
Gruß Nina
Ich hatte bei meinem alten Chef auch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Als ich dann irgendwann gekündigt hatte, hatte ich die Probleme! Angeblich wären mündliche Vereinbarungen nie getroffen worden (13. Gehalt usw.). Fakt war, dass er mit der letzten Abrechnung das Urlaubsgeld (die Hälfte vom 13. Gehalt) in Abzug gebracht hatte und ich dann da stand und konnte meine Rechnungen nicht mehr bezahlen!
Manche RAe sagen zwar, da kommt noch ein schriftlicher Arbeitsvertrag, den sieht man allerdings nie! Ich hatte nach zwei Jahren immer noch keinen, obwohl ich den RA alle 2 - 3 Monate darauf angesprochen hatte.
Also, immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen, das gibt ansonsten immer nur Probleme. Wobei man davon ausgehen kann, wenn du 26 Jahre lang bei dem gleichen RA arbeitest, dürfte es weniger Probleme geben, da man, wie in meinem Fall, dann davon ausgehen kann, dass das ständige Übung war (13. Gehalt) und man sich dann nicht so leicht als RA rausreden kann, dass das nicht vereinbart war.
Gruß Nina
Hatte damals aber auch meine liebe not einen Vertrag zu bekommen.
Hab immer wieder gesagt das ich nicht in der luft schweben will und endlich den arbeitsvertrag haben will.
Nach 2 Monaten nerven hab ich ihn dann endlich bekommen, sollte aber über den tisch gezogen werden. Hab ihn dann so abgeändert wie ich ihn wollte und es ging...
Wobei nach 26 Jahren kann glaub ich auch drauf verzichtet werden. Mit den Zahlungen des 13. Gehalts ist aber einer gewissen Zeit von Routinezahlungen auszugehen und diese sind dann als Stillschweigende Vereinbarung anzusehen.
Hab immer wieder gesagt das ich nicht in der luft schweben will und endlich den arbeitsvertrag haben will.
Nach 2 Monaten nerven hab ich ihn dann endlich bekommen, sollte aber über den tisch gezogen werden. Hab ihn dann so abgeändert wie ich ihn wollte und es ging...
Wobei nach 26 Jahren kann glaub ich auch drauf verzichtet werden. Mit den Zahlungen des 13. Gehalts ist aber einer gewissen Zeit von Routinezahlungen auszugehen und diese sind dann als Stillschweigende Vereinbarung anzusehen.
also ich hab das schon öfter gehört, dass die chefs keine verträge ausstellen. kenne sogar refas, die keine abrechnungen bekommen. ich glaube, denen ist echt jedes mittel recht, hauptsache sie haben sich irgendwie abgesichert. aber das ist ein anderes thema..
glaub aber auch, dass man nach 26 jahren auf sowas gut verzichten kann... oder gab es denn bisher anlass zum ärgern?
glaub aber auch, dass man nach 26 jahren auf sowas gut verzichten kann... oder gab es denn bisher anlass zum ärgern?
- Zonnie
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- Registriert: 12.06.2006, 16:58
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also nach 26 Jahren denk ich auch nicht, dass man nen Vertrag noch machen muss.
@ Tippse: Bei uns gabs auch nur einmal im Jahr ne Abrechnung sonst nicht
@ Tippse: Bei uns gabs auch nur einmal im Jahr ne Abrechnung sonst nicht
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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