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Welche Katalognummer (Mahnbescheid)

Verfasst: 29.10.2008, 09:20
von Mariii
Hallöle, wir vertreten eine Praxis für Krankengymnastik & Massage.

Der Schuldner musste eine Zuzahlung gem. §32 SGV V zu den Kosten der Behandlung (Massage) leisten.
Diese hat er jedoch nicht gezahlt.
Jetzt soll ich darüber u. a. einen Mahnbescheid beantragen.
Welche Nummer würdet ihr nehmen?
Leider finde ich keine passende?!
Vlt die Nr. 05? (02 denke ich, kann nicht genommen werden, da es ja keine richtige ÄRZTLICHE Leistung ist, oder?)

Verfasst: 29.10.2008, 09:23
von puppa2402
Ich würde auch auf 5 tippen. Ist ja eine Dienstleistung. Oder hat noch jemand einen anderen Vorschlag??

Verfasst: 29.10.2008, 09:26
von romex
Also ich würde auch die 05 nehmen!

Verfasst: 29.10.2008, 09:30
von susannen aus s.
Wenn alle Stricke reißen, würde ich 99 nehmen, sonstige Ansprüche und dann bezeichnen, wie du es oben gemacht hast: Zuzahlung gem. ....

Verfasst: 29.10.2008, 09:44
von ant
Ich schließe mich meinen Vorgängern an. Ich würde auch die Katalog-Nr.: 5 nehmen.

Re: Welche Katalognummer (Mahnbescheid)

Verfasst: 22.05.2019, 12:11
von PeachyCJ
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich weiß bei meinem Fall leider auch nicht 100 %ig welche Katalognummer ich nehmen soll.

Unser Mandant betreibt Ferienhäuser & Ferienwohnungen. Da geht es um die Stornierungskosten.

Nehme ich da die 21 (Miete -sonstige) oder kommt da eine andere Nummer in Betracht?

Danke für eure Hilfe.

Re: Welche Katalognummer (Mahnbescheid)

Verfasst: 22.05.2019, 12:14
von Soenny
Ich würde wohl eher Schadensersatz aus Vertrag nehmen, bin mir aber auch nicht ganz sicher :kopfkratz

Re: Welche Katalognummer (Mahnbescheid)

Verfasst: 22.05.2019, 12:19
von Anahid
Bei Stornierungskosten würde ich das wie Soenny sehen.....Schadensersatz aus Vertrag.

Re: Welche Katalognummer (Mahnbescheid)

Verfasst: 22.05.2019, 12:31
von PeachyCJ
Lieben Dank für eure Hilfe