N'Abend Ihr Lieben,
hab' da mal 'n mathematisches Problem... ....Normalerweise wird ja die Quote vom Gericht aus im Beschluss mit angegeben, nun ist das aber nicht der Fall gewesen und mein Chef meinte, selbst ausrechnen...*autsch*
Kurz zum Fall:
Es handelt sich um SozR - Untätigkeitsklage -
KFA gemacht mit:
150 € VG
120 € TG
20 € Auslagen
55,10 USt
345,10 €
Dann kam der KFB:
80 € VG
40 € TG
20 € Auslagen
26,60 € USt
166,60 €
Wir daraufhin Erinnerung eingelegt und einen weiteren Beschluss erhalten, in dem unsere Kosten wie folgt fest gesetzt wurden:
125 € VG
100 € TG
20 € Auslagen
46,55 € USt
291,55 €.
So, und nu sollt ich halt einen KA + KFA für das Erinnerungsverfahren machen.
Nur fand mein Chef das nicht genug, dass ich einfach nur den KFA mache, ohne eigene Quotelung
Wie errechne ich denn aus dem Ganzen die Quote?Plz, HELP!!!!
Danke schon mal im Voraus! LG
Quote(lung) - selbst ausrechnen - ? - HILFE -
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Verstehe ich das richtig, Du sollst Kostenantrag (also Antrag auf Kostenentscheidung) und Kostenfestsetzungsantrag stellen?
Und der RA weiß von vornherein schon, dass bei der Kostenentscheidung eine Quotelung rauskommt? Und er kennt sie auch schon?
Interessant.
Quoteln kann man aber erst mal nichts - erst mal die Kostengrundentscheidung abwarten. Wenn die wirklich auf eine Quotelung rausgeht, dann wird Euer Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite mit der Aufforderung gemäß § 106 ZPO übersandt. Und im Idealfall reicht dann auch die Gegenseite ihren Kostenfestsetzungsantrag ein.
Danach kann das Gericht (RPfl) die Kostenausgleichung vornehmen.
Wenn Du von vornherein einen gequoteltend Antrag einreichst, läuftst Du Gefahr, dass in der Kostenfestsetzung noch mal gequotelt wird. Oder Dich der Rechtspfleger bittet, doch bitte einen ungequotelten Antrag einzureichen.
Oder habe ich die Frage falsch verstanden?
Und der RA weiß von vornherein schon, dass bei der Kostenentscheidung eine Quotelung rauskommt? Und er kennt sie auch schon?
Interessant.
Quoteln kann man aber erst mal nichts - erst mal die Kostengrundentscheidung abwarten. Wenn die wirklich auf eine Quotelung rausgeht, dann wird Euer Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite mit der Aufforderung gemäß § 106 ZPO übersandt. Und im Idealfall reicht dann auch die Gegenseite ihren Kostenfestsetzungsantrag ein.
Danach kann das Gericht (RPfl) die Kostenausgleichung vornehmen.
Wenn Du von vornherein einen gequoteltend Antrag einreichst, läuftst Du Gefahr, dass in der Kostenfestsetzung noch mal gequotelt wird. Oder Dich der Rechtspfleger bittet, doch bitte einen ungequotelten Antrag einzureichen.
Oder habe ich die Frage falsch verstanden?
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- repfiffi
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^^hast du wohl recht - aber die Sache betrifft hier leider keine Zivilangelegenheit, sondern Sozialrecht
es gibt keine wahrhaftige Kostenentscheidung in dem Sinne - daher sollte ich den KA (also Kostenantrag) an's Gericht schicken, dass wir beantragen, die außergerichtlichen Kosten in dem Erinnerungsverfahren der Ggs. mit aufzuerlegen.
Die KFB's, die wir erhalten haben, die habe ich ja "oben" schon mal aufgelistet.
Mein Chef meinte, aus denen kann ich per Verhältnisrechnung die Quote ja selbst ermitteln, so dass im KFA, der an den Kostenantrag geheftet wird (bei uns) gleich unsere eigenen Kosten, die wir zu übernehmen haben, mit abgezogen werden von mir.
Das muss ja irgendwie damit zu tun haben, dass ich unsere geltend gemachten Kosten im KFA (Nr. 1) ins Verhältnis dazu setze, wie viel uns nun im Erinnerungsverfahren (rückwirkend) dann doch letztlich vom Gericht zugestanden/festgesetzt wurden. (KFA Nr. 3 also)...oder??? Und wenn ja, wie denn??
voll ähhhh....vor allem hat ich heute noch 'ne 2. Akte, in der genau derselbe Vorgang war (leider nur andere Werte der Kostenfestsetzung, leider) & dort wurde aber im KFB des Erinnerungsverfahren vom Gericht gleich mit festgehalten, dass die Kosten der Beklagte (also in beiden Fällen hier) das JobCenter zur Hälft mit tragen muss...da war's ja dann ganz leicht - hier musst ich nicht selbst die Quote ausrechnen....*seufz*
es gibt keine wahrhaftige Kostenentscheidung in dem Sinne - daher sollte ich den KA (also Kostenantrag) an's Gericht schicken, dass wir beantragen, die außergerichtlichen Kosten in dem Erinnerungsverfahren der Ggs. mit aufzuerlegen.
Die KFB's, die wir erhalten haben, die habe ich ja "oben" schon mal aufgelistet.
Mein Chef meinte, aus denen kann ich per Verhältnisrechnung die Quote ja selbst ermitteln, so dass im KFA, der an den Kostenantrag geheftet wird (bei uns) gleich unsere eigenen Kosten, die wir zu übernehmen haben, mit abgezogen werden von mir.
Das muss ja irgendwie damit zu tun haben, dass ich unsere geltend gemachten Kosten im KFA (Nr. 1) ins Verhältnis dazu setze, wie viel uns nun im Erinnerungsverfahren (rückwirkend) dann doch letztlich vom Gericht zugestanden/festgesetzt wurden. (KFA Nr. 3 also)...oder??? Und wenn ja, wie denn??
voll ähhhh....vor allem hat ich heute noch 'ne 2. Akte, in der genau derselbe Vorgang war (leider nur andere Werte der Kostenfestsetzung, leider) & dort wurde aber im KFB des Erinnerungsverfahren vom Gericht gleich mit festgehalten, dass die Kosten der Beklagte (also in beiden Fällen hier) das JobCenter zur Hälft mit tragen muss...da war's ja dann ganz leicht - hier musst ich nicht selbst die Quote ausrechnen....*seufz*
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Vorschlag zur Güte, bevor Du Dich totarbeitest: Ruf doch mal bei dem Gericht an und frag, ob Du einen "gequotelten" KFA einreichen sollst oder einen normalen (plus natürlich den KA, der ist erst mal vorrangig).
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@bino: hehe, ja - so geht's mir auch - nur Bahnhof im Kopfe - was Chef'e sich manchmal so alles einbildet, was eine einfache ReFa so alles aus'm "ff" beherrscht *lol*
@online: hast recht, danke Dir! Blöd ist nur, dass ich nachmittags bis abends im Büro arbeite - also zu Uhrzeiten, in denen man kaum jemanden mehr bei Gericht telefonisch erreichen tut - mhhh -
Na werd' Chef mal sagen, dass er notfalls mal quotel'n soll - bin mal gespannt, was daraus wird...
Trotzdem danke Euch!
LG
@online: hast recht, danke Dir! Blöd ist nur, dass ich nachmittags bis abends im Büro arbeite - also zu Uhrzeiten, in denen man kaum jemanden mehr bei Gericht telefonisch erreichen tut - mhhh -
Na werd' Chef mal sagen, dass er notfalls mal quotel'n soll - bin mal gespannt, was daraus wird...
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LG
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
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