Hallo zusammen!
Ist Euch folgende Situation schon mal untergekommen:
Unsere Mandantin hat MB beim AG Coburg beantragt. Der Gegner hat Widerspruch eingelegt, das ganze ging ins streitige Verfahren. Wir haben eine Anspruchsbegründung gefertigt und dann nochmal einen Schriftsatz, in dem wir Erlass eines VB beantragt haben und die Forderung aufgeschlüsselt wurde. (Der Widerspruch wurde zurückgenommen.)
Etwas kompliziert, da Ratenzahlung und Klagerücknahme usw.
Jetzt schickt mir das Streitgericht eines dieser alten Durchschlagformulare aus DM-Zeiten noch.
Ich soll das Formular dem MB entsprechend ausfüllen und damit VB beantragen. Und auch wieder an das Streitgericht schicken.
Muss das echt sein? Oder gibts da nicht ne andere Möglichkeit?
Schöne Grüße
Ilona
Formular für VB im streitigen Verfahren?
nein, Versäumins war keins.
Wir haben in der Anspruchsbegründung gleich mal einen Teil zurückgenommen und später hat dann der Beklagte den Widerspruch zurückgenommen.
Jetzt kann VB erlassen werden, dass stimmt schon.
Aber muss ich das wirklich mit so einem alten Formular beantragen?
Wir haben in der Anspruchsbegründung gleich mal einen Teil zurückgenommen und später hat dann der Beklagte den Widerspruch zurückgenommen.
Jetzt kann VB erlassen werden, dass stimmt schon.
Aber muss ich das wirklich mit so einem alten Formular beantragen?
Die haben bestimmt keine neuen Formulare mehr und werden wohl auch keine mehr anschaffen wollen...
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der VB muss vom Prozessgericht erlassen werden (alter Hut) und die wollen unbedingt das Formular dafür!! du kannst froh sein, dasse dir eins geschickt haben
Du kannnst dir sparen das alte Formular (mittels Schreibmaschine) auszufüllen. Versuche es doch auf dieser Seite beim nächsten Mal:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/m ... ren/zp_108
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der Link hier dürfte funktionieren: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/m ... zp_108.pdf
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Die wollen das Formular nicht nur, die sind sogar darauf angewiesen. Seit der Automatisierung und Zentralisierung des Mahnverfahrens sind die allermeisten Streitgerichte ohne dieses Auto-Mahnverfahren und können keinen VB nach neuem Muster erlassen. Dafür ist das alte Durchschreibeformular zwingend zu verwenden. Ein Fluch eben dieser Automation und Zentralisierung.Pepsi hat geschrieben:der VB muss vom Prozessgericht erlassen werden (alter Hut) und die wollen unbedingt das Formular dafür!! du kannst froh sein, dasse dir eins geschickt haben
~ Grüßle ~
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