Verkehrsunfall - Vorlage der Schadenfotos
Hi! Viele gegnerische Haftpflichtversicherungen verlangen in den Verkehrsunfallsachen die Vorlage der Schadenfotos (falls kein Gutachten vorliegt, sondern lediglich ein Kostenvoranschlag). Wie reagiert ihr in einem solchen Fall?? Es besteht doch keine Pflicht dazu, oder?
Keine Ahnung (wegen der Pflicht)... ich sage dem Mdt dann einfach, er möge sein Fahrzeug fotografieren...
- sunny84
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Jepp machen wir auch immer so. Mandant soll Fotos machen und uns reingeben. Wir leiten die dann an die Versicherung weiter.
Ob da eine Pflicht zu besteht, weiß ich aber auch nicht. Kann nur sagen, dass wir uns noch nie geweigert haben, Fotos zu schicken.
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Im Zweifelsfall wird die gegnerische einen eigenen SV schicken, der prüft, ob der Schaden repariert wurde, deshalb möchten diese die Photos.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ja, aber bei uns geht es meistens darum, dass die Versicherung die Fotos von dem Schaden sehen möchte (noch vor der Reparatur). Einige Kleinschäden kann man aber schlecht auf den Fotos festhalten, wie z.B. kleine Dellen.
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Ich bin in einer auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei, so was habe ich bis jetzt nicht gehört Entweder geht der Mandant zu einem Gutachter seiner Wahl, hier muß natürlich die voraussichtliche Schadenshöhe beachtet werden, sonst zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens nicht, oder die gegnerische Versicherung schickt ihren eigenen SV. Oft werden auch von den Werkstätten mit dem Kostenvoranschlag schon Photos gefertigt.
Die Variante, die du da grade aufzählst, ist mir noch nicht untergekommen.
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Ich kenne das auch mit den Fotos. Meist jedoch im Zusammenhang mit dem Nutzungsausfall. Durch das aktuelle Foto (bitte eine Tageszeitung mit ins Bild halten ) wird die Reparatur nachgewiesen und der Nutzungsausfall wird geltend gemacht.
- sunny84
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JSanny: Wir machen auch sehr viel Verkehrsrecht und hatten es schon des Öfteren, dass die Versicherung, wenn kein Gutachten vorlag, da es sich nur um einen relativ geringen Schaden handelte, Fotos vom Fahrzeug angefordert hat, auf dem der Unfallschaden zu sehen ist. Ich denk mal, die wollen dadurch einfach Kosten sparen, also vermeiden, dass sie einen Sachverständigen hinschicken müssen.
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Wenn ich einen KV habe, hat mich bis dato noch keine Versicherung nach Photos vom Schaden gefragt, aber vielleicht sind bei uns auch einfach die Schäden größer Neee, Späßle
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Geht mir auch so. Wollt bei uns auch noch keiner.JSanny hat geschrieben:Ich bin in einer auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei, so was habe ich bis jetzt nicht gehört Entweder geht der Mandant zu einem Gutachter seiner Wahl, hier muß natürlich die voraussichtliche Schadenshöhe beachtet werden, sonst zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens nicht, oder die gegnerische Versicherung schickt ihren eigenen SV. Oft werden auch von den Werkstätten mit dem Kostenvoranschlag schon Photos gefertigt.
Die Variante, die du da grade aufzählst, ist mir noch nicht untergekommen.