Kostenfestsetzung I. und II. Instanz bei Klageabweisung I.

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SonjaBlum
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#1

24.09.2008, 12:42

Hallöchen,

ich stehe voll auf dem Schlau und brauch dringend eure Hilfe.
Ich habe einen Kostenfestsetzungsantrag für die erste Instanz eingereicht, die Klage und die Widerklage wurden aber abgewiesen. Da gegen haben wir Berufung eingelegt (hier wurde dann mitgeteilt, dass der KFA für die I. Instanz erstmal unberücksichtigt bleibt) die dann zu unseren Gunsten ausgegangen ist. Hier habe ich wieder einen KfA eingericht (nur für die II. Instanz) und im zweitinstanzlichen Verfahren erging dann auch der KfB. Ich bin der Meinung dass hier vom AG aus der I. instanzliche KFA auch berücksichtigt hätte werden müssen.

Auf meine Nachfrage schreibt das Gericht dass der KFA durch das landgerichtliche Urteil gegenstandslos geworden ist.

Meine Frage: Hätte ich die Kosten für das I. Verfahren mit in den KFA für das II. Verfahren mit rein nehmen müssen ?

Oder Fallen die Kosten für die I. Instanz wg. Klageabweisung komplett weg und jeder muss diese selbst bezahlen?

Vielen Dank schon mal
jenniver
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#2

24.09.2008, 12:47

Was steht denn im zweitinstanzlichen Urteil als KGE für die I. Instanz?
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SonjaBlum
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#3

24.09.2008, 12:50

Hallo,

da (wir sind die Kläger) steht:
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 900,00 € nebst Zinsen etc. zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Hm ich weiß echt nicht ob ich da die Kosten aus dem I. verfahren hätte mit reinnehmen müssen
Tigra
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#4

24.09.2008, 12:52

du hättest 2 kfas machen sollen einen für die I. und einen für die II.
aber du kannst ja jetz den für die I. ins. auch noch nachreichen!
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Smilie
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#5

24.09.2008, 12:52

Und wie lautete die Entscheidung in der II. Instanz?
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#6

24.09.2008, 12:53

@ smilie: ich ging jetz davon aus, dass da in den entscheidungsgründen klar war, dass die kosten der I. ins. ebenfalls vom beklagten zu tragen sind..... :hm
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SonjaBlum
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#7

24.09.2008, 12:54

Ja das habe ich ja. Den für die I. Instanz habe ich gleich eingereicht und es wurde vom AG mitgeteilt, dass erst später nach vorliegen des II. instanzlichen Urteils darüber entschieden werden wird.

So und nun schreiben sie auf meine Anfrage bezüglich des KFB für die I. Instanz dass dies durch das langerichtliche Urteil der II. Instanz gegenstandslos geworden ist.

Hm wie soll ich dass bloss verstehen. Hat das vielleicht was mit der Klageabweisung der I. Instanz zu tun, man sagt ja dann jeder trägt seine kosten selbst oder
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Smilie
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#8

24.09.2008, 12:56

Huch - richtig - also Kostentragung für den Beklagten in beiden Instanzen.

Ich würde einfach mal dem Gericht mitteilen, dass der KfA für die I. Instanz bereits dann und dann eingereicht wurde und nunmehr darüber entschieden werden soll. Neu einreichen würde ich wg. der Zinsen nicht.
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gkutes

#9

24.09.2008, 12:56

ich sehe das so, dass in der zweiten instanz wurde keine neue KGE für die erste instanz getroffenwurde.
hätte man das noch mal extra beantragen müssen???
Tigra
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#10

24.09.2008, 12:57

[quote="SonjaBlum"]Ja das habe ich ja. Den für die I. Instanz habe ich gleich eingereicht und es wurde vom AG mitgeteilt, dass erst später nach vorliegen des II. instanzlichen Urteils darüber entschieden werden wird./quote]

is ja auch irgendwie logisch ne...



also 2 möglichkeiten


das was smilie sagt, bitte kfa der I. ins. vom xxx berücksichtigen und um erneute festsetzung bitten


oder

neuen kfa für I. Ins. an Gericht I. Instanz!

punkt aus komma ;)
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