Zahlt gegn. Haftpflicht RA-Kosten

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Gast

#1

10.10.2005, 09:00

Hallo Ihr! Habe mal eine (dumme) Frage. Übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Rechtsanwaltskosten unseres Mandanten?
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wifey
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#2

10.10.2005, 10:20

Hallo Katy, :wink2

gar keine dumme Frage und vor allen Dingen keine leichte Antwort.
Also erst mal ne Gegenfrage:
War Eure Beauftragung zwingend erforderlich, da die gegnerische HV blöd gemacht hat? Oder ist Euer Mandant nur "sicherheitshalber" zu Euch gekommen?

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die HV sich eher quer stellen - versuchen würde ich es aber auf jeden Fall.
Notfalls muß halt die Rechtschutz von Eurem Mdt. einspringen, wenn er denn eine hat. :omi
Viele Grüße

ich
Gast

#3

10.10.2005, 10:25

Es drehte sich bei unserer Beauftragung um die Geltendmachung von Sachdensersatzansprüchen aus einem Unfalleregnis an dem unser Mandant unverschuldet beteiligt war.
Nun ist es so, dass die Rechtsschutzversicherung bei uns anfragt ob die Hafpflichtversicherung unsere Kosten zu einem zumindest regulierten Wert übernommen hat.
Hm, und nun sitz ich hier und überlege ob ich der Haftpflicht ne Rechnung schreiben kann/soll...
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wifey
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#4

10.10.2005, 11:10

Hallo Katy,

ich würde die Rechnung auf jeden Fall an die Haftpflichtversicherung schicken, da Euer Mandant ja nur fur falschen Zeit am falschen Ort war.
Die RV kannst Du sicher noch vertrösten und sagen, dass Du noch auf ne Antwort der HV wartest.
Viele Grüße

ich
Andreas

#5

10.10.2005, 11:21

Ich würde der gegnerischen HPV auf jeden Fall ne Rechnung schicken. Die sollte eigentlich übernommen werden.

Und viel Spaß schon mal beim Streit um die 1,3 :roll:
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happykitcat
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#6

10.10.2005, 12:42

Hallo,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass die HPV des Gegners in solch einem Fall zahlt und dies auch ohne Murren.

Also an deiner Stelle würde ich denen eine Rechnung stellen und der RS deines Mdt. schreiben, dass die HPV eine Rechnung erhalten hat, diese aber noch nicht ausgeglichen ist.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pc
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