Beschwerde / Berufung gegen Urteil
Verfasst: 15.09.2008, 16:26
Hallo,
ich bin gerade irgendwie verwirrt und brauch einmal kurz Hilfe. Wir haben gerade folgendes Urteil bekommen:
... für Recht erkannt:
1. Das VU vom ... wird aufrechterhalten, soweit die Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger ... nebst Zinsen ... zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis, von den übrigen Kosten trägt sie 1/3, der Kläger 2/3.
Wir sind Klägervertreter. Jetzt kommt mir die Kostentragung merkwürdig vor und ich möchte gerne zur Sicherheit Fristen notieren. Chef muss sich die Sache ohnehin anschauen. Berufung wäre ja eigentlich ganz normal. Wenn ich aber nur etwas gegen die Kostentragung unternehmen möchte, muss ich da innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen?
Danke für eure Hilfe, habe mal wieder ein großes Brett vor dem Kopf.
LG Blnerin
ich bin gerade irgendwie verwirrt und brauch einmal kurz Hilfe. Wir haben gerade folgendes Urteil bekommen:
... für Recht erkannt:
1. Das VU vom ... wird aufrechterhalten, soweit die Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger ... nebst Zinsen ... zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis, von den übrigen Kosten trägt sie 1/3, der Kläger 2/3.
Wir sind Klägervertreter. Jetzt kommt mir die Kostentragung merkwürdig vor und ich möchte gerne zur Sicherheit Fristen notieren. Chef muss sich die Sache ohnehin anschauen. Berufung wäre ja eigentlich ganz normal. Wenn ich aber nur etwas gegen die Kostentragung unternehmen möchte, muss ich da innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen?
Danke für eure Hilfe, habe mal wieder ein großes Brett vor dem Kopf.
LG Blnerin