Beschwerde / Berufung gegen Urteil

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Blnerin
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#1

15.09.2008, 16:26

Hallo,

ich bin gerade irgendwie verwirrt und brauch einmal kurz Hilfe. Wir haben gerade folgendes Urteil bekommen:

... für Recht erkannt:

1. Das VU vom ... wird aufrechterhalten, soweit die Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger ... nebst Zinsen ... zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis, von den übrigen Kosten trägt sie 1/3, der Kläger 2/3.

Wir sind Klägervertreter. Jetzt kommt mir die Kostentragung merkwürdig vor und ich möchte gerne zur Sicherheit Fristen notieren. Chef muss sich die Sache ohnehin anschauen. Berufung wäre ja eigentlich ganz normal. Wenn ich aber nur etwas gegen die Kostentragung unternehmen möchte, muss ich da innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen?

Danke für eure Hilfe, habe mal wieder ein großes Brett vor dem Kopf.

LG Blnerin
Katharina80
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#2

15.09.2008, 16:40

Gegen die Kostenentscheidung kannst Du glaube ich kein eigenes Rechtsmittel einlegen, nur bei Anerkenntnis...

Du kannst nur Berufung gegen das gesamte Urteil einlegen...
StineP

#3

15.09.2008, 18:04

§ 99
Anfechtung von Kostenentscheidungen

(1) Die Anfechtung der Kostenentscheidung ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.

(2) Ist die Hauptsache durch eine auf Grund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung erledigt, so findet gegen die Kostenentscheidung die sofortige Beschwerde statt. Dies gilt nicht, wenn der Streitwert der Hauptsache den in § 511 genannten Betrag nicht übersteigt. Vor der Entscheidung über die Beschwerde ist der Gegner zu hören.
Blnerin
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#4

16.09.2008, 12:51

Ok, bedeutet also, da es ein VU ist, dass ich ganz normal die Berufungsfrist notiere und das muss Chefe mal sehen, ob das so in Ordnung ist oder nicht, stimms?

Danke!
Katharina80
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#5

16.09.2008, 12:54

Was für ein Urteil habt Ihr denn bekommen?

Ein VU oder ein normales Endurteil?
Blnerin
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#6

16.09.2008, 12:56

Ups, verschrieben. Wir haben ein normales Endurteil bekommen!
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Bürostuhlakrobatin
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#7

10.08.2015, 16:11

Ich steht auch gerade vor diesem Problem: Mir liegt ein Urteil vor, im Tenor wurde u.a. die Kostenquotelung zu 90 % zu unseren Lasten ausgeurteilt. Unsere Klage wurde teilweise abgeholfen, teilweise abgewiesen. Sodann erfolgte im Urteil noch ein Beschluss bzgl. der Streitwertfestsetzung. Gegen die Streitwertfestsetzung lege ich Streitwertbeschwerde ein. Die Quotelung ist m. E. nach auch falsch. Die Gegenseite wurde außergerichtlich aufgefordert und hätte durch VOrlage von Unterlagen einige Klagepunkte verhindern können. Kann ich gegen die Kostenentscheidung im Urteil (Quotelung) auch ein RM einlegen? Ich bin über § 99 I gestolpert, nach dem sie unanfechtbar ist, sofern keine RM in der Hauptsache eingelegt wird. Berufung wollten wir jedoch nicht einlegen. Mein Chef will aber die Quotelung geändert haben. Muss man dann doch Berufung nur wegen der Änderung der Quotelung einlegen, obwohl die Hauptsache selbst für uns quasi erledigt und wir dagegen keine Berufung einlegen wollen??? Bin grad überfordert. VG
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