GbR Vorsteuerabzugsberechtigt?

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Anna Q.
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#1

12.09.2008, 11:41

Hey Leute,
tut mir leid, aber ich hab zu meiner Frage noch kein richtiges Thema gefunden.
Meine Frage ist ganz simple, aber ich glaub ich stehe grad ein bisschen auf dem Schlauch :(

Ist eine GbR zum Vorsteuerabzug berechtigt??

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
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Smilie
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#2

12.09.2008, 11:43

Nehmen die denn USt ein? Ich meine, haben die ne St.Nr und wird auf Rechnungen die USt ausgewiesen? dann in aller Regel ja aber ich würde sicherheitshalber nochmal nachfragen, wenn es der Mdt ist.
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Anna Q.
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#3

12.09.2008, 11:45

Phu, keine Ahnung.
Ich hab hier nur einen Vertrag, den mein Chef geprüft hat und soll jetzt abrechnen. :wirr
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Smilie
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#4

12.09.2008, 11:47

Wenn es um Eure Kostennote geht, dann spielt die Vorsteuerabzugsberechtigung eh keine Rolle - in Eurer Rechnung muss die USt mit ausgewiesen werden!

Ob die Mdtin die dann abrechnen kann oder nicht, ist nicht Euer Problem.
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Anna Q.
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#5

12.09.2008, 11:48

Achso =) :thx smilie
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Smilie
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#6

12.09.2008, 11:53

Bitte - null Problemo :-)
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LuzZi
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#7

20.01.2009, 08:40

Morgen,

haben hier den Fall, dass wir eine GbR vertreten und die Gegnerin eine GmbH ist. Ich soll hier nun einen MB machen. Wie sieht das mit der Vorsteuerabzugsberechtigung aus? M. E. muss ich angeben, dass unsere Mdtin. zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und die Mwst. ihr gegenüber dann abrechnen. Aber da ich solch einen Fall noch nicht hatte frag ich lieber mal euch.
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susannen aus s.

#8

20.01.2009, 08:43

Genau so.
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LuzZi
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#9

20.01.2009, 08:44

Danke, habs vermutet war mir aber heut morgen nicht sicher :)
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#10

22.03.2010, 10:02

Guten Morgen,

jetzt steh ich total auf dem Schlauch. Wie sieht das denn aus wenn unsere Partei eine GbR ist und ich KFA beantragen soll? Ich schwanke da immer.

Gruß Linchen
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