Ratenzahlungsvereinbarung

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Gast

#1

11.09.2006, 15:42

Mich würde mal interessieren:

Entsteht die Einigungsgebühr eigentlich immer, wenn man eine Ratenzahlungsvereinbarung trifft?!

Wir machen sowas eigentlich nie - deshalb würde es mich grundsätzlich mal interessieren. Wie händelt ihr das im Büro?

LG, Melli
Heidi
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#2

11.09.2006, 16:30

wir rechnen die Einigungsgebühr ab. Wurde auch einmal auf einen Seminar so besprochen. Oft machen wir noch eine schriftlichen TEilzahlungsvereinbarung, damit hinterher keiner meckern kann.

Gruß Heidi
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Pepsi
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#3

11.09.2006, 16:56

also bei ner "kleinen" Ratenzahlungsvereinbarung würde ich das nicht abrechnen, da bin ich n bißl "schuldnerfreundlich".. wenn die Ratenzahlung allerdings so n halbes Jahr oder so dauert, würd ich das schon abrechnen, immerhin habt ihr ja auch Arbeit damit.. einige INkassofirmen rechnen sogar 1,50 oder 2,50 Kontoführungsgebühren ab..
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Annile
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#4

11.09.2006, 18:32

Wir schicken grundsätzlich ne schriftliche Teilzahlungsvereinbarung hinterher - MIT Einigungsgebühr.

Die Gebühren der schriftlichen Teilzahlungsvereinbarung kann man dann schön im Mahnbescheid (komplett als Anwaltsgebühren) beantragen und bekommt sie immer durch.
Es Annile :hurra
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Pepsi
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#5

11.09.2006, 18:39

ich sagte ja.. schuldnerfreundlich.. bei 100 € muss ich nicht noch Kosten drauf hauen... aber so macht das halt jeder wie er will.. :-)
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Annile
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#6

11.09.2006, 18:40

Ich würd das auch so machen @ pepsi ;-)

Chefchen sieht das anders =)
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Pepsi
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#7

11.09.2006, 19:10

MEIN Chef würde gar nichts berechnen... er sagt immer, der Kostengeier kreist wieder ;-) aber irgendwie muss man ja zu Geld kommen..
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