Mich würde mal interessieren:
Entsteht die Einigungsgebühr eigentlich immer, wenn man eine Ratenzahlungsvereinbarung trifft?!
Wir machen sowas eigentlich nie - deshalb würde es mich grundsätzlich mal interessieren. Wie händelt ihr das im Büro?
LG, Melli
Ratenzahlungsvereinbarung
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wir rechnen die Einigungsgebühr ab. Wurde auch einmal auf einen Seminar so besprochen. Oft machen wir noch eine schriftlichen TEilzahlungsvereinbarung, damit hinterher keiner meckern kann.
Gruß Heidi
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also bei ner "kleinen" Ratenzahlungsvereinbarung würde ich das nicht abrechnen, da bin ich n bißl "schuldnerfreundlich".. wenn die Ratenzahlung allerdings so n halbes Jahr oder so dauert, würd ich das schon abrechnen, immerhin habt ihr ja auch Arbeit damit.. einige INkassofirmen rechnen sogar 1,50 oder 2,50 Kontoführungsgebühren ab..
- Annile
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Wir schicken grundsätzlich ne schriftliche Teilzahlungsvereinbarung hinterher - MIT Einigungsgebühr.
Die Gebühren der schriftlichen Teilzahlungsvereinbarung kann man dann schön im Mahnbescheid (komplett als Anwaltsgebühren) beantragen und bekommt sie immer durch.
Die Gebühren der schriftlichen Teilzahlungsvereinbarung kann man dann schön im Mahnbescheid (komplett als Anwaltsgebühren) beantragen und bekommt sie immer durch.
Es Annile :hurra