Seite 1 von 1

einstweilige Anordnung -Umgang- kosten

Verfasst: 09.09.2008, 13:38
von n.i.c.o.l.
Hallo nochmal!

Ich habe hier eine Sache zum Abrechnen bekommen. In einem Beschluss steht allerdings: "Die Kosten gelten als Teil der Kosten der Hauptsache".

:shock:

Weiß gerade nichts damit anzufangen! :roll:

Verfasst: 09.09.2008, 14:08
von DumDiDum
was habt ihr denn gemacht?

Verfasst: 09.09.2008, 14:11
von n.i.c.o.l.
Als Hptsache Antrag auf Regelung des Umgangsrechts. dann Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangs. Dieser mit mündlicher Verhandlung

Verfasst: 09.09.2008, 14:46
von Marlene
Ich denke mal, dass es so ist, dass zusammen mit hauptsache abgerechnet werden muss, also pauschale nur einmal

Verfasst: 09.09.2008, 14:50
von DumDiDum
n.i.c.o.l. hat geschrieben:Als Hptsache Antrag auf Regelung des Umgangsrechts. dann Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangs. Dieser mit mündlicher Verhandlung
das könnte auch damit zusammenhängen, das man normalerweise erst die eVf macht und dann das HSverfahren kommt.

Verfasst: 09.09.2008, 14:56
von n.i.c.o.l.
werden dann die Streitwerte zusammen gerechnet? hier einstweiliger Antrag 500,00 € und Hptsache geschätzte 3000€? Also zusammen 3500€? Das würde ich jetzt für sinnvoll erachten.

Re: einstweilige Anordnung -Umgang- kosten

Verfasst: 16.02.2011, 14:46
von Marlene
..ja ich habe dieses problem auch einmal gehabt und alles zusammen abgerechnet. es ist nur einmal die pauschale angefallen.

liebe grüße