Einstweilige Verfügung/Antrag beim Grundbuchamt
Verfasst: 04.09.2008, 16:24
Ich brauche Hilfe!!!
Wir haben heute eine einstweilige Verfügung mit folgendem Text bekommen:
wird im Wege .... angeordnet:
1) Der Antragsgegnerin zu 1) wird untersagt, an einer Verfügung über das Eigentum an dem Grundstück ..., eingetragen im Grundbuch ... durch Veräußerung, Belastung oder Verpfändung ohne Zustimmung des Antragsstellers mitzuwirken.
2) Von den GK und den außergerichtlichen Kosten des Antragsstellers haben dieser selbst 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1) 1/3 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 1) trägt diese selbst.
Dann sind Ausführungen zu den Gründen gemacht und später steht noch einmal folgendes:
Das Gericht hat davon abgesehen, gem. § 941 ZPO das zuständige Grundbuchamt um die Eintragung des Verfügungsverbots zu ersuchen. Es erscheint sachgerecht, dies dem Antragssteller zu überlassen, der ohnehin die einstweilige Verfügung zu vollziehen hat.
Jetzt muss dieses Ding unbedingt sofort dem Grundbuchamt zugestellt werden. Ich habe aber keine Ahnung wie und mit welchem Antrag. Das Grundbuchamt bekommt die einstweilige oder im Original, oder? Per Gerichtsvollzieherzustellung oder einfach so mit Zustellungskarte? Welchen Antrag muss ich stellen?
Es wäre furchtbar nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, ich habe nämlich überhaupt keinen Plan.
Lieben Gruß Blnerin
Wir haben heute eine einstweilige Verfügung mit folgendem Text bekommen:
wird im Wege .... angeordnet:
1) Der Antragsgegnerin zu 1) wird untersagt, an einer Verfügung über das Eigentum an dem Grundstück ..., eingetragen im Grundbuch ... durch Veräußerung, Belastung oder Verpfändung ohne Zustimmung des Antragsstellers mitzuwirken.
2) Von den GK und den außergerichtlichen Kosten des Antragsstellers haben dieser selbst 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1) 1/3 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 1) trägt diese selbst.
Dann sind Ausführungen zu den Gründen gemacht und später steht noch einmal folgendes:
Das Gericht hat davon abgesehen, gem. § 941 ZPO das zuständige Grundbuchamt um die Eintragung des Verfügungsverbots zu ersuchen. Es erscheint sachgerecht, dies dem Antragssteller zu überlassen, der ohnehin die einstweilige Verfügung zu vollziehen hat.
Jetzt muss dieses Ding unbedingt sofort dem Grundbuchamt zugestellt werden. Ich habe aber keine Ahnung wie und mit welchem Antrag. Das Grundbuchamt bekommt die einstweilige oder im Original, oder? Per Gerichtsvollzieherzustellung oder einfach so mit Zustellungskarte? Welchen Antrag muss ich stellen?
Es wäre furchtbar nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, ich habe nämlich überhaupt keinen Plan.
Lieben Gruß Blnerin