EILT! Wie Einstweilige Verfügung zustellen?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Igraine
Forenfachkraft
Beiträge: 112
Registriert: 20.06.2008, 14:06
Wohnort: südlich der Elbe

#11

27.08.2008, 15:19

Smilie hat geschrieben:Nur Zustimmung - dann kanns ja nur richtig sein :-)
Das dachte ich mir auch. Aber jetzt hab ich wieder was gelernt und bin einmal mehr froh, dass es dieses Forum gibt. :)

Nochmals vielen lieben Dank. :thx
[color=#FF0040]Am Ende wird immer alles gut und wenn es nicht gut ist, dann ist es nicht das Ende.[/color]
[align=center][img]http://cosgan.de/images/more/flowers/008.GIF[/img][/align]
Blnerin
Forenfachkraft
Beiträge: 163
Registriert: 13.02.2006, 12:06
Wohnort: Berlin

#12

04.09.2008, 16:53

Habe auch noch einmal eine kurze Frage. Wir müssen auch eine Einstweilige Verfügung zustellen lassen. Kann ich das mit einem GV meiner Wahl machen oder muss der für diese Person/Straße sozusagen zuständig sein?Ich kenne nämlich eine und könnte das doch eigentlich über diese machen, oder? Würde ja schneller gehen.
Katharina80
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1296
Registriert: 21.02.2008, 09:25
Beruf: ReFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg

#13

04.09.2008, 16:55

Zustellungen kannst Du eigentlich mit jedem Gerichtsvollzieher Deiner Wahl vornehmen...
Antworten