Seite 1 von 1

Zuständigkeit ausgehend vom Mahnverfahren ins streitige Verf

Verfasst: 05.10.2005, 15:18
von rentier
Hallo Ihr Lieben, :wink1

ich hätte da mal eine Frage:
Im Mahnverfahren (bei uns AG Hünfeld = Mahngericht) wohnt die Schuldnerin in 12619 Berlin.

Welches der vielen Amtsgerichte in Berlin ist dann im streitigen Verfahren zuständig ? Bestimmt ist das irgendwo geregelt.... ?

Viele bunte Herbsttage wünsche ich Euch !

Renate

:mist

Verfasst: 05.10.2005, 16:11
von wifey
Hallo Renate, :cowboy

zuständig ist (nach meinem Ortsverzeichnis) das

Amtsgericht Berlin - Hohenschönhausen
Wartenberger Str. 40
13053 Berlin
Tel: 030/90256-0
Fax: 030/90256-411

Verfasst: 05.10.2005, 16:16
von rentier
:thx
Hallo Wifey,

vielen Dank für die schnelle Antwort, werde ich gleich vervollständigen !

Welches Verzeichnis benützt Du da ? (ein reales Buch oder eine Diskette ?)

Schönen Feierabend

wünsche ich :wink:

Verfasst: 05.10.2005, 16:16
von wifey
:oops:

es sei denn natürlich Ihr habt ne Gerichtsstandsvereinbarung
Dann gehe ich nämlich mit meiner vorherigen Antwort unter :titanic

Verfasst: 05.10.2005, 16:20
von wifey
Hallo Renate,

habe hier das Ortsverzeichnis (Gerichte und Finanzbehörden) vom Deutschen Anwalt Verlag, ISBN 3-8240-0466-6

Ohne das wäre ich hier völlig aufgeschmissen. Wir haben zwar fast immer Gerichtsstandsvereinbarung "Paderborn", aber für die Zwangsvollstreckung nützt das ja rein gar nix :omi