Zuständigkeit ausgehend vom Mahnverfahren ins streitige Verf
Verfasst: 05.10.2005, 15:18
Hallo Ihr Lieben,
ich hätte da mal eine Frage:
Im Mahnverfahren (bei uns AG Hünfeld = Mahngericht) wohnt die Schuldnerin in 12619 Berlin.
Welches der vielen Amtsgerichte in Berlin ist dann im streitigen Verfahren zuständig ? Bestimmt ist das irgendwo geregelt.... ?
Viele bunte Herbsttage wünsche ich Euch !
Renate
ich hätte da mal eine Frage:
Im Mahnverfahren (bei uns AG Hünfeld = Mahngericht) wohnt die Schuldnerin in 12619 Berlin.
Welches der vielen Amtsgerichte in Berlin ist dann im streitigen Verfahren zuständig ? Bestimmt ist das irgendwo geregelt.... ?
Viele bunte Herbsttage wünsche ich Euch !
Renate