Zustellung Adhäshionsvergleich?!?

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LuzZi
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#1

21.07.2008, 16:13

Hallo allerseits,

habe hier folgendes "Schreiben" vom Gericht vor mir liegen:
In der Strafsache xy erhalten Sie - bezug nehmen auf Ihr SChreiben an die StA vom 07.02.08 - nachstehenden Auszug aus dem Hauptverhandlungsprotokoll vom 22.11.07 bzgl. des Adhäsionsverfahrens:

Nunmehr schlossen der Nebenkläger und der Angeklagte folgenden Vergleich:

Der Angeklagte zahlt dem Nebenkläger als Schmerzensgeld für die bei dem Vorfall vom 05.03.07 erlittenen Verletzungen einen Betrag von 7.500,-- €. Er wird diesen Betrag vor dem Ausgleich aller anderen Schulden zahlen. Damit sind alle Schmerzensgeldansprüche aus diesem Ereignis abgegolten.
Nun meine Fragen:

- Ist das nun der Vergleich an sich?
- Wie sieht das mit der Vollstreckungsklausel und der Zustellung aus?

Hoffe ihr könnt mir helfen, soweit war ich im Adhäsionsverfahren bisher leider noch nie vorher.
Zuletzt geändert von LuzZi am 08.01.2010, 10:56, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

21.07.2008, 16:17

Noch als Zusatz:

Wir hatten am 07.02.08 das Gericht gebeten, uns den Adhäsionsvergleich in AUsfertigung zukommen zu lassen. Für mich ist das nun aber keine Ausfertigung sondern einfach nur ein Schreiben mit dem Inhalt des Protkolls bzw. mit einem Satz aus dem Protokoll der den Vergleich betrifft.
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Coonie
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#3

21.07.2008, 16:17

du bekommst auf Antrag von dem zuständigen Gericht eine vollstreckbare ausfertigung, mit zustellungsvermerk und klausel,

damals habe ich nur dort angerufen und es wurde mir in der gleichen Woche noch zugeschickt. vielleicht hast du ja auch so ein glück
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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#4

21.07.2008, 16:19

Na ja beantragt hatte ich das im Februar ja schon. Aber was ich eben bekam letzte Woche war eben einfach nur ein Schreiben in dem eben der zitierte Auszug aus dem Protokoll steht.

Ich rufe morgen früh mal an und frage mal, wie genau die sich das gedacht haben.
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#5

08.01.2010, 10:53

*Alten Thread ausbuddel*

Ich habe jetzt endlich nach 1 1/2 Jahren meine vollstreckbare Ausfertigung des Adhäsionsvergleiches bekommen. Die muss ich jetzt ja wohl noch zustellen nicht wahr?

Ich würd jetzt einfach eine beglaubigte Kopie der damaligen RAin. übersenden mit der Bitte um Rücksendung der Zustellungsurkunde. Reicht doch oder?
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#6

11.01.2010, 12:26

:schieb:
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#7

11.01.2010, 14:25

Klar, das reicht.
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#8

26.01.2010, 15:37

Nun kommt heute unser Schreiben zurück mit einem Anschreiben, dass die Kollegen den net mehr vertreten. Jetzt stell ich doch einfach in den Knast zu oder? Einfach mit Anschreiben "stelle ich Ihnen hiermit den Adhäsionsvergleich vom ... zu."

Reicht doch oder? Eine Zustellungsurkunde brauche ich ja nicht oder doch? Bin da nicht so versiert :(
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#9

26.01.2010, 16:11

Der Zustellnachweis ist aber Voraussetzung für die Vollstreckung. Ich bin mir zwar nicht sicher, aber der GV müßte doch auch in der JVA zustellen können. Ein Anruf bei einem GV hilft hier sicher weiter.
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#10

26.01.2010, 16:17

Klar, ist ja logisch, die Zustellungsurkunde :patsch Titel, Klausel, Zustellung. Ich erinner mich :P

Die Sache ist nicht gerad mit Glück gesegnet, da frag ich lieber nach ;)
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