Bedarfsgemeinschaft - mehrere Auftraggeber?

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Steffen
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#11

24.08.2006, 13:59

m. E. kann nur ein Auftraggeber abgerechnet werden, haben das bisher jedenfall so gehandhabt. § 38 SGB 2 sagt aus, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige bevollmächtigt ist, auch für die Mitglieder der BG zu beantragen und entgegenzunehmen, also m. E. der Antragsteller. Somit wäre das ein Aufraggeber. Werde die Frage aber hier auch mal diekutieren und ggf. beid er nächsten Abrechnung mal einen versuch mit mehreren Auftraggebern starten, wenn Chefin zustimmt.

LG
Steffen
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