Die Insolvenzverfahren machen mich noch wahnsinnig !!!

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wifey
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#1

30.09.2005, 11:08

Hallo Ihr InsO-Experten

Ich hätte da mal wieder ein Problemchen:
ich dachte immer, dass ein (vorl.) Insolvenzverwalter so schnell wie möglich alle Gläubiger/Schuldner anschreiben muß, die er in den Unterlagen der insolventen Person/Firma findet.

Heute bekomme ich ein Schreiben, wir hätten als Schuldner noch einen Betrag von knapp 2.000,00 Euro zu zahlen (selbstverständlich sofort).
Die Anmeldefrist für Gegenforderungen ist aber bereits im Mai 05 abgelaufen. OK, nachträgliche Anmeldung ist ja kein Problem, aber ich verstehe es mal wieder nicht :-(
Viele Grüße

ich
Chrissy Feldy
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#2

30.09.2005, 12:43

Ich weiß jetzt gar nicht, ob es für solch ein "Rundschreiben" überhaupt eine Frist gibt.

Ich weiß nur, wie es bei uns in der Ex-Kanzlei gehandhabt wurde.

Wir bekamen vom Gericht das Verfahren. Der Anwalt fuhr zum Geschäftsführer und sah sich dort alles an und nahm bereits parat gelegte Unterlagen mit und übergab dem Geschäftsführer einen von der Kanzlei vorgefertigten Fragebogen, den dieser auszufüllen und mit Unterlagen in der Kanzlei wieder abzugeben hatte.

Kam vom GF nix, so wurde er schriftlich angewiesen, die Unterlagen, die er noch nicht sofort übergeben hatte, binnen einer kurzen Frist nachzureichen.

Wenn wir alle Unterlagen beisammen hatten ging es auch schon los und man hat alle Schuldner/Gläubiger u.a. angeschrieben.

Natürlich kann es auch vorkommen, daß mal ein paar Schuldner u.a. - durch wen auch immer - verschütt gingen. Die wurden dann halt nachträglich noch angeschrieben. Vielleicht seit Ihr so ein Fall gewesen.
L.G. Chrissy
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wifey
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#3

30.09.2005, 13:04

Hallo Chrissy,

da gehe ich mal von aus, dass wir mal wieder zu den Verschütteten :-) gehört haben.
Ich ändere meine Frage deshalb dahingehend ab, dass alle angeschrieben werden, die dem InsV bekannt sind! :!:

Es ist aber auch immer wieder interessant zu sehen, dass wir als Gläubiger verschüttet werden und bleiben und als Schuldner immer mal wieder auftauchen :cowboy (und das obwohl wir nachweisen können, dass die Rechnungen bezahlt wurden) :mist
Viele Grüße

ich
QueenMum

#4

30.09.2005, 13:40

Hi Mädels,

1. Freilich gibt es eine Frist, die dem Insolvenzverwalter gesetzt wird, in der er alle Debitoren und Gläubiger anschreiben muss. Die wird von Inso-Verfahren zu Inso-Verfahren gesondert vom Gericht festgelegt. Die reicht von UNVERZÜGLICH bis zu 2 Wochen... für gewöhnlich.

2. Ich glaube der Normalsterbliche hat keine Vorstellung in welchem Zustand der Inso-Schuldner die Unterlagen beim Inso-Verwalter abliefert, wenn er sie überhaupt abliefert... hauen könnte ich die manchmal die Inso-Schuldner :rumhack
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wifey
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#5

30.09.2005, 14:02

Huhu !!!

Oh doch, ich habe da so eine gewisse Vorstellung, wie das aussehen kann. Da ist mein Arbeitszimmer wahrscheinlich noch Gold gegen. :huepf
Hatte schon ein paar nette Unterhaltungen mit den jeweiligen Büros, was wann warum und ob überhaupt. Ich brauche Euch glaube nicht erzählen, was ich da gehört habe ... (Da war der Schuhkarton noch die harmloseste Variante)

Da kann man sich wahrscheinlich nur noch :saufen
Viele Grüße

ich
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#6

30.09.2005, 14:26

Die Schuldner sind noch am Besten, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben und nicht mal wissen, was sie in welchem der zig Tausend Ordner so alles drin haben.

Aber leider gibt es dann auch so Greenhörner, die für nen 1000er den Posten nach außen hin als Geschäftsführer annehmen und dann in die Nesseln absichtlich gesetzt werden.
L.G. Chrissy
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#7

30.09.2005, 15:02

Na, wenn sie wenigstens noch Ordner haben ....
Das ist bei den Insolvenzen, mit denen ich zu tun habe, eher seltener der Fall! :-(
Viele Grüße

ich
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#8

01.10.2005, 13:24

Hallo,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass teilweise die Unterlagen immer so stückchenweise bei uns ankamen, je nach dem, wann das von uns beauftragte "Räumkommando" (vielleicht kennt Chrissy die DIPA) sich die Büroräume vornahm und uns eine Auflistung der gesammelten Werke in den Büros überlassen konnte, denn oftmals war es so, dass man gerade nur die Unterlagen erhalten hatte, die der GF noch in seinem Büro gefunden hatte.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pc
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#9

01.10.2005, 20:10

Hallo Katja,

mag sein, dass Chrissy die DIPA kennt - aber klär mich mal bitte auf!
Ist das üblich, dass InsV mit "Räumkommandos" arbeiten? :?:
Viele Grüße

ich
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#10

01.10.2005, 23:39

Hallo Tanja,

wir hatten in meiner Ausbildungskanzlei ausschließlich mit der DIPA gearbeitet. Diese haben dann auch die gesamte Arbeitnehmerabwicklung - sofern vom SB gewünscht - übernommen und die Geschäftsunterlagen (teilweise mehrere hundert Umzugskartons mit jeweils 8 Aktenordnern) eingelagert und uns eine Auflistung gegeben, was für Inventar und Geschäftsunterlagen vorgefunden wurden. Sie haben dann auch teilweise für uns das Inventar verkauft/veräußert, damit was zur Masse fließt.

Ich denke mal das mit den "Räumkommandos" ist von InsV zu InsV verschieden. Vielleicht weiß Chrissy, ob es üblich ist. Aber ich würde sagen, es ist üblich, schließlich muss ja irgendwer (und das kann der InsV schlecht selbst veranstalten) die Geschäftsräume der Ins-Schuldner räumen, teilweise werden diese es zwar selbst machen, aber ich denke das ist nicht der Regelfall.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pc
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