Aktenrücksendung Frist drei Tage

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Claudia
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#1

23.08.2006, 12:58

Sorry Leute, aber ich steh gerade auf dem Schlauch:

Ich bekomme eine Ermittlungsakte, die ich "für drei Tage übersandt" bekomme. Abgesehen davon, dass die Frist nicht ausschlaggebend ist, hab ich gerade einen Blackout: Zähl ich nur die tatsächlichen Kanzlei- bzw. Behörden-Arbeitstage oder zählt da jeder Kalendertag?

Danke vorab.
Claudia
Gast

#2

23.08.2006, 13:00

Huhuuu..

Zähl immer ab dann, wann ich sie bekomme... Krieg ich heut ne Akte würde ich sie am mo. zurückschicken...
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Claudia
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#3

23.08.2006, 13:16

Ab wann ist klar, also du zählst auch nur die regulären Arbeitstage Mo - Fr.?
Blockflöte
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#4

23.08.2006, 13:28

Ja, nur Mo. bis Fr. zählen, mach ich auch so.
Gast

#5

23.08.2006, 13:29

Bei uns im Büro zählen wir immer die Kalendertage; also heute (Mi.), Donnerstag, Freitag und schicken die dann in diesem Fall Freitag zurück.
sandrine
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#6

23.08.2006, 14:23

Mein Chef meint er hat ein Recht auf Akteneinsicht für drei VOLLE Tage. Da die Post meist erst mittags da ist, notiere ich die Frist quasi ab dem folgenden Tag (in diesem Fall ab Donnerstag) und dann drei volle Tage. :roll:
Jara
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#7

23.08.2006, 14:37

Meiner Meinung nach läuft die Frist am Montag ab, da am Wochenende oder Feiertag ja auch sonst keine Fristen ablaufen. nach Kalender würde sie ja am Samstag ablaufen, da das aber nicht geht, läuft sie am Montag ab!

Das Zählen nach Kalendertagen oder Arbeitstagen versteh ich nicht ganz... Wenn ihr eine 10-Tages-Frist hättet würde die doch auch nach 10 Kalender-Tagen und nicht Arbeitstagen ablaufen oder???

:roll:
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Jennifer
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#8

23.08.2006, 19:36

Ich würd auch sagen am Samstag würde die Frist normalerweise ablaufen.
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
Gast

#9

23.08.2006, 21:10

also jetzt muß ich mich auch mal zu wort melden... die beiträge machen mich voll kirre... :shock:

ich glaub wir sind uns einig, dass fristen die eigentlich auf samstag, sonntag oder einen feiertag enden, erst am nächst möglichen werktag ablaufen?!

und zu der zählweise:

man zählt die 3 tage hintereinander weg... ist fristende einer der oben besagten tage, wie in unserem fall samstag, muß die akte am nächsten werktag, hier montag, wieder zurück.

falls ich jetzt einen denkfehler habe, mich bitte dringend darüber informieren!!! :nachdenk
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wifey
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#10

23.08.2006, 21:31

Ähm ... grundsätzlich stimme ich Brummer erst mal zu ... aber seit wann handelt es sich bei dieser Frist um eine Notfrist????
Viele Grüße

ich
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