Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter?

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mausfrau81
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#1

14.07.2008, 20:03

Hallöchen,
wir haben eine Akte hier in der ein Richter (Amtsgericht) den Termin zur Verkündung einer Entscheidung bereits mehrmals "aus dienstlichen Gründen" verschoben hat.
Jetzt hat mich die Mandantschaft gefragt, ob man sich da bei einer Stelle beschweren könnte .... Die Akte wird wohl mehr oder weniger immerwieder von diesem Richter "geschoben" - auch wurde damals der Verhandlungstermin im April 2007 für Januar 2008 anberaumt ...
Ist hier evtl. eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich?
Wenn ja, muss ich die doch dann den Leiter des Amtsgerichtes schicken oder an den Präsidenten des Landgerichtes ... ????
Kann mir vielleicht jemand helfen???? :cry:
Tigra
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#2

14.07.2008, 21:42

wie oft wurde der termin verschoben?
hat dir mal auf der gesch.stelle jmd. gesagt warum? bzw. kann man rausfinden, ob die stelle bald neu besetzt wird.
bin mir nicht sicher ob das hält für eine beschwerde beim präsi des AG!?
wir haben hier eine akte da ist im januar 08 für januar 09 terminiert worden - was soll man machen...
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jule88
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#3

14.07.2008, 21:44

Hallo Mausfrau,

also ich kann dir jetzt net genau sagen ob man gegen so ein Verhalten eines Richters Beschweder o. ä. einlegen kann. Kann dir aber sagen, dass wenn dies der Fall ist und die Sache am AG anhängig wird diese an Direktor gerichtet sozusagen.

Hatten auch mal so ein Fall als ein Gegner sich wegen dem Richter beschwerte und damals hatte dann der Direktor vom AG bei uns angefragt wie wir die Sache sehen, dieser hat danach dann die Sache entschieden. Hoffe konnte dir ein wenig behilflich sein.

Grüße
Jule
mausfrau81
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#4

14.07.2008, 23:33

Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
Bis jetzt wurde der Termin erst zwei oder dreimal verschoben. Allerdings kommt das bei diesem Richter öfter vor. In einer anderen Akte hat er den Termin ca. 5mal verschoben....
Ich persönlich würde da auch nicht unbedingt etwas machen, aber die Mdt. hat halt gefragt, was man da tun könnte ....
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NickyS
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#5

15.07.2008, 08:48

Wir hatten in letzter Zeit zwei solche Richter, die keine Entscheidung treffen wollten.

In diesem Fall ist eine sogenannte Ausnahmebeschwerde wegen Untätigkeit fällig. Das haben wir in beiden Fällen gemacht und siehe da, die Richter sind "aufgewacht"; eine Entscheidung lag binnen zwei Wochen vor, die andere ist angekündigt.

Probier es mal damit.

Antrag wird im übrigen zum Aktenzeichen des laufenden Verfahrens eingereicht.
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LuzZi
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#6

15.07.2008, 08:50

Habe mal aus einem anderen Forum einen Text von einem RA. rauskopiert. Ich weiß zwar nicht, ob es auf deinen Fall zutrifft, aber vllt. ists ein Anhaltspunkt:
Sie hätten noch die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter einzureichen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Ein Bürger oder eine Instititution kann sich, insbesondere beim Verdacht einer Verletzung der Dienstpflichten eines Amtsträgers, formlos an dessen Vorgesetzten oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde wenden. Bei Richter/innen ist aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde nur in eingeschränkter Form möglich und kann sich nur auf bestimmte äußere Mängel richten, nicht aber auf die Art und Weise der richterlichen Bearbeitung insgesamt.
Ich schau mal weiter, vllt. finde ich noch etwas.

Den Link hier finde ich auch ganz nützlich:
http://www.vaeternotruf.de/dienstaufsic ... hwerde.htm
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
HIMI
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#7

15.07.2008, 09:20

Wieso willst Du da nichts unternehmen? Wenn alle betroffenenen Kanzleien so denken wird sich da nie was ändern. Beide Parteien haben einen Anspruch auf das Urteil, da kann ich euren Mandaten durchaus verstehen. Je nach Art des Rechtsstreits werden durch diese Verzögerungen möglicherweise die Chance erfolgreicher Beitreibung verhindert.

Vielleicht nicht ganz die "feine englische Art" aber vermutlich wirksam dürfte sein, diese Sache gleich dem Präsidenten des zust. Landgerichts vorzutragen.

Ich würde dabei den Standpunkt einnehmen, daß solch ein Verhalten von der Dienstaufsicht offenbar toleriert wird und damit Vorschub geleistet wird.

Zur Begründung darauf hinweisen, wie oft diesmal bereits verschoben wurde und wie oft bei anderen Verfahren.

Wenn dann der Präsident des LG bei dem Direktor des AG so ganz unter Kollegen anfragt, was es damit auf sich habe, ist das vermutlich schon sehr hilfreich. Schon den Anschein der Untätigkeit wird der nicht auf sich sitzen lassen wollen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
mausfrau81
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#8

15.07.2008, 09:32

Vielen lieben Dank für eure Hilfe!
Ihr seid wie immer super!!! :P
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