DELETED
Halli hallo,
also bei uns gibts Sonderurlaub für
Hochzeit (isn Witz, weil sind wir schon) und Trauerfall bei Angehörigen ersten Grades.
Lg
Steffi
also bei uns gibts Sonderurlaub für
Hochzeit (isn Witz, weil sind wir schon) und Trauerfall bei Angehörigen ersten Grades.
Lg
Steffi
Sonderurlaub nach § 616 BGB: Ja oder nein?
Ist der Arbeitnehmer aus wichtigen persönlichen Gründen an der Arbeitsleistung verhindert, so behält er seinen Vergütungsanspruch, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 616 BGB vorliegen.
besondere familiäre Ereignisse (z.B. Hochzeit, Todesfälle, Geburten, Kommunion oder Konfirmation der Kinder)
schwere Erkrankung naher Angehöriger (insbesondere der Kinder)
Ladungen zu Behörden oder Gerichten
Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel (z.B. bei extremen Wetterbedingungen)
Wie lange Sie zahlen müssen
§ 616 BGB sagt nicht konkret, wie lange Arbeitgeber ihrem Mitarbeiter im Einzelfall bezahlten Sonderurlaub gewähren müssen. Ausschlaggebend ist die für den Verhinderungsgrund objektiv notwendige Zeit. Bei familiären Ereignissen oder einem Umzug dürften das 1 bis 2 Tage sein, bei der Pflege eines kranken Kindes bis zu 5 Tage je Krankheitsfall.
Ist der Arbeitnehmer aus wichtigen persönlichen Gründen an der Arbeitsleistung verhindert, so behält er seinen Vergütungsanspruch, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 616 BGB vorliegen.
besondere familiäre Ereignisse (z.B. Hochzeit, Todesfälle, Geburten, Kommunion oder Konfirmation der Kinder)
schwere Erkrankung naher Angehöriger (insbesondere der Kinder)
Ladungen zu Behörden oder Gerichten
Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel (z.B. bei extremen Wetterbedingungen)
Wie lange Sie zahlen müssen
§ 616 BGB sagt nicht konkret, wie lange Arbeitgeber ihrem Mitarbeiter im Einzelfall bezahlten Sonderurlaub gewähren müssen. Ausschlaggebend ist die für den Verhinderungsgrund objektiv notwendige Zeit. Bei familiären Ereignissen oder einem Umzug dürften das 1 bis 2 Tage sein, bei der Pflege eines kranken Kindes bis zu 5 Tage je Krankheitsfall.
[url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/smthanks.gif[/img][/url] [url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/313_i_like_you_1.gif[/img][/url]
ich würde mir grunsätzlich für so eine zeit urlaub nehmen, wenn der chef mir einen urlaubstag dazu gibt okay.
es müsste bei hochzeit einer sein, aber es isst wohl eher ein kann udn auch kanzleibedingt.
warte doch mal ab, was cheffe sagt!
es müsste bei hochzeit einer sein, aber es isst wohl eher ein kann udn auch kanzleibedingt.
warte doch mal ab, was cheffe sagt!
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Achsoooooooooooo sorry . Bei uns ist das intern geregelt. Zwei Tage zusätzlich. Aber nur für die 1. Hochzeit (also nicht für die zweite oder so=
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Doch, genau das steht ja in § 616 drin... das ist ein gesetzlicher Anspruch, den MUSS dein Chef dir gewähren!
HAb ich grad am Wochenende auf meinen ReFaWi-Seminar gelernt!!!
HAb ich grad am Wochenende auf meinen ReFaWi-Seminar gelernt!!!
Zuletzt geändert von Kathrin am 08.07.2008, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
Wir haben es so im Arbeitsvertrag stehen. In Anspruch genommen hab ichs noch nicht.
Also von Freunden weiß ich, dass sie einen Tag Sonderurlaub bei ihrer eigenen Hochzeit bekommen.