Klage Umgangsrecht

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ReNo
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#1

02.07.2008, 16:40

Hallo,

ich bräuchte mal eine Klage für Umgangsrecht. Haben so einen FAl noch nicht gehabt und ich soll jetzt eine klage vorbereiten, aber weiß gar nicht wie.

Wer kann mir helfen?
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pasc1976
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#2

02.07.2008, 16:49

Klage auf Regelung des Umgangsrechtes

Rubrum

Namens und im Auftrag des Klägers wird beantragt, das Umgangsrecht folgendermaßen zu regeln:

1. Der Kläger ist berechtigt, seinen Sohn ..., geboren am ..., jeweils am 1. und 3. Wochenende eines Monats in der Zeit von Freitag 18.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr zu sich zu nehmen.

2. Der Kläger ist weiterhin berechtigt, seinen Sohn ... an einem der Weihnachtsfeiertage, an einem der Osterfeiertage und an einem der Pfingstfeiertage zu sich zu nehmen.

3. Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Begründung:

Es ist dringend auch im Interesse des Kindes geboten, dass ein kurzfristiger Umgang stattfindet, da ansonsten das Vater-Sohn-Verhältnis beeinträchtigt würde.

Wir bitten daher wie beantragt zu entscheiden.


Unterschrift
LG pasc1976
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Kerima
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#3

26.10.2009, 09:04

Hey Ihr Lieben,

ich habe ein dringendes Anliegen, ich brauche schnellstmöglich eine Vorlage nach dem neuen FamFG für einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts. Wir haben hier nicht mal eine alte Vorlage und es muss HEUTE raus. *verzweifel*

Wäre super, wenn ihr sowas für mich habt und mir zukommen lasst.
„Die Zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind.“ (Charles de Gaulle)
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Kerima
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#4

26.10.2009, 09:07

ach ja, die Mutter will am liebsten gar kein Umgangsrecht ... :-)
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lucy1510
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#5

26.10.2009, 10:46

Der Antrag auf Umgangsregelung wird im Prinzip genauso gemacht, wie nach altem Recht. Zuständig Familiengericht. Die Parteien heißen Antragsteller/in - Antragsgegner/in. En Antrag auf frühere PKH heißt jetzt Verfahrenskostenhilfe. Ansonsten bleiben die Anträge und die Begründung gleich. Geändert haben sich aber die Streitwerte bezüglich isolierter und Verbundverfahren.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Kerima
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#6

26.10.2009, 15:21

Antragssteller und Antragsgegner klar, deswegen auch Antrag und nicht Klage. Anträge habe ich dann so wie oben übernommen, nur auf unseren Fall angepasst übernommen.

Wie ist das mit der Verfahrenkostenhilfe, gibt es die bei allen Kindschaftssachen? Bei ehescheidung bleibt es weiter Pkh, oder?
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lucy1510
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#7

26.10.2009, 15:43

Verfahrenskostenhilfe heißt es ab 01.09.2009 im gesamten Familienrecht. Egal welche Verfahren. Es ergehen auch im gesamten Familienrecht jetzt ausschließlich Beschlüsse - keine Urteile mehr.
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