Kann Sachverständigergutachten in KfA geltend gemacht werden

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Jennifer88
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#1

27.06.2008, 12:28

Hallo Ihr Lieben,

Ich hätte da (mal wieder) eine Frage: Können Kosten für ein Sachverständigergutachten in KfA geltend gemacht werden? Gibt es dafür bestimmte Regelungen und wo kann ich diese finde? Danke schon jetzt für eure Antworten
StineP

#2

27.06.2008, 12:34

Wie Kosten - gerichtlich bestellter SV für den du Kosten ans Gericht gezahlt hast?

JA..

Wenn ihr selbst einen engagiert habt: nein
Jennifer88
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#3

27.06.2008, 12:35

Danke für die Antwort wo finde ich denn die §§ dazu.
StineP

#4

27.06.2008, 12:37

Ähm. Keine Ahnung.

Genauso sind entstandene Kosten des Rechtsstreits auch Zeugenvorschüsse und Gerichtskosten.
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Curry
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#5

27.06.2008, 12:40

Genau, das sind doch Gerichtskosten. Das Gericht setzt das meiner Meinung nach auch so hinzu, wenn beantragt wurde, dass sämtliche GK hinzugesetzt werden sollen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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#6

27.06.2008, 12:41

Ich würde sie mal mit hinzusetzen. Abziehen kannst Du sie nachher immer noch..
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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#7

27.06.2008, 12:57

:zustimm allen

wie gesagt, wenn es es sich um ein ga durch das gericht handelt, für das ihr kosten eingezahlt habt dann nimms mit rein, weil rausstreichen kannst dus immer noch.

handelt es sich aber um ein privatgutachten - dann nein!
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Mops
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#8

27.06.2008, 13:00

handelt es sich aber um ein privatgutachten - dann nein!

mit Ausnahmen!
Tigra
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#9

27.06.2008, 13:02

@ mops:
bitte genauer bevor nachfragen entstehen!
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#10

27.06.2008, 13:10

sorry :oops:

Kosten eines von der Partei eingeholgen SV Gutachtens können z.B. dann erstattungsfähig sein, wenn die Partei z.B. ihre Behauptungen nur damit ausreichend darlegen und beweisen kann.

Darüber hinaus gibt es umfangreiche Rspr (siehe ZPO Kommentar zu § 91)
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