Scheidung - Gerichtskosten
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Hallo ich habe mal ne Frage wie ist ein bei der Scheidung wenn z.Bsp. unsere Mandantin PHK bewilligt bekommen hat ohne Ratenzahlung und ihr Exmann jedoch aber keine beantragt hat mit den Gerichtskosten? Wer muss diese dann bezahlen?
Und in einem Scheidungsverfahren besteht doch Anwaltszwang oder?
Wir wissen jetzt jedoch das ihr Exmann noch kein Anwalt hat ist das denn zulässig?
MFG
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wie meinen?
also erstmal braucht man dazu nähere Fallschilderung.. Anwaltszwang besteht, aber wenn die Scheidung einvernehmlich ist, braucht nur einen einen Anwalt und der andere stimmt einfach allem zu..
GK werden natürlich geteilt, bei PKH würden dann wohl nur vom Ehemann seine Hälfte eingefordert..
viel wichtiger ist doch die Frage wer bezahlt eure Kosten... wir haben das schon so gemacht, dass unsere Kosten von beiden zur Hälfte getragen wurden..
also erstmal braucht man dazu nähere Fallschilderung.. Anwaltszwang besteht, aber wenn die Scheidung einvernehmlich ist, braucht nur einen einen Anwalt und der andere stimmt einfach allem zu..
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viel wichtiger ist doch die Frage wer bezahlt eure Kosten... wir haben das schon so gemacht, dass unsere Kosten von beiden zur Hälfte getragen wurden..
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Die Mandantin hat doch PKH, also zahlt die Staatskasse. Oder holt Ihr Euch zusätzlich noch was vom Gegner?Pepsi hat geschrieben: viel wichtiger ist doch die Frage wer bezahlt eure Kosten... wir haben das schon so gemacht, dass unsere Kosten von beiden zur Hälfte getragen wurden..
Also dem würd ich prinzipiell mal zustimmen. Sindy fragte ja auch nur nach den Gerichtskosten, und die werden zu 1/2 vom Exmann getragen und zu 1/2 von der Mandantin. Da sie aber PKH hat, fällt ihre Hälfte der Staatskasse zur Last.
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@Neuofish: wenn sie PKH hat, fallen gar keine GK der Staatskasse zur Last, weil die nämlich gar nicht erst entstehen! es wäre doch quatsch, wenn die Staatskasse sich selbst bezahlt (nur mal so zur Information)
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Steffen. doch wenn er zu allem ja und amen sagt, geht das, bloß auf rechtsmittel kann er nicht verzichten
meistens wird in solchen fällen ja auch schon alles vorher geregelt, entweder beim notar oder privatschriftlich und das wird zu protokoll gegeben.. dann gehts nur noch um die scheidung und VA
meistens wird in solchen fällen ja auch schon alles vorher geregelt, entweder beim notar oder privatschriftlich und das wird zu protokoll gegeben.. dann gehts nur noch um die scheidung und VA
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Vielen dank für euere Antworten. Da weiß ich erstmal bescheid.