Nebenjob - mal eine kleine Frage...

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wifey
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#11

15.08.2006, 22:01

Kannst Du für die 3 Monate denn nicht was anderes finden - oder muss es sofort die Konkurrenz sein?
Oder könnte bei der Konkurrenz später eine Vollzeitstelle angeboten werden? (Dann wird's allerdings erst recht schwierig, den jetzigen Chef zu überzeugen)
Viele Grüße

ich
Gast

#12

15.08.2006, 22:05

Was anderes muss man erst einmal finden... Und auch Nebenjobs sind hier nicht gerade an jeder Straßenecke zu finden.. vielleicht könnte ich auch am Wochenende kellnern oder so.. doch da wäre dann erst recht der Erholungswert des Wochenendes vorbei.. ich bin eigentlich nen absoluter Büro-Freak.. und hab auch schon für meinen derzeitigen Chef also den hauptberuflichen den einen oder anderen Samstag für sieben Stunden im Büro gehockt.
Gast

#13

16.08.2006, 10:48

Hallo Ihr!

Ich bin sehr überrascht, dass man hier die Genehmigung des Chefs benötigt! Was geht den das an? Ich habe eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben und an die würde ich mich auch halten! Es gibt doch auch z. B. diese meist selbständigen "Bürospringer" (sorry, mir fällt gerade nicht die richtige Bezeichnung ein), die mal eine Woche da arbeiten und dann mal wieder eine Woche dort...
Wo kommen wir denn hin, wenn unsere Chefs bereits einen so großen Einfluß auf unser Leben haben und bestimmen, ob wir uns etwas Geld dazuverdienen dürfen oder nicht?!
:dagegen

@Kiljanka
Was ich an dieser Sache hier vielleicht etwas heikel finde ist, dass ich jetzt nicht weiss, wie Dein Chef und die ehemalige Partnerin sich getrennt haben. Falls die beiden im Streit auseinandergegangen sind, könnte ich mir schon vorstellen, dass es für deinen Chef einen Vertrauensbruch darstellen würde, wenn Du dort anfängst... Aber ansonsten: siehe oben... so ist jedenfalls meine Meinung...
Annie29

#14

16.08.2006, 11:13

Hallo Ihr Lieben.

Also zum Thema Nebentätigkeit kann ich nur sagen, dass ich ja Stundenweise bei meiner Anwältin arbeite, d.h. so vier bis acht Stunden im Monat. Nebenbei gehe ich in einer Gaststätte kellnern. Selbst wenn ich in einer anderen Kanzlei nebenbei arbeiten würde, müsste sie es akzeptieren. Schließlich arbeite ich für nicht mal 7,00 EUR die Stunde und fahre dafür auch noch 60 km hin und zurück. Sie hat demnach zwei Möglichkeiten, entweder mehr bezahlen oder damit leben das man noch wo anders arbeitet. Bei Festkräften allerdings würde ich mich bedeckt halten. Das kann mal ganz schnell zur Abmahnung oder zum blauen Brief werden. Anwälte sind da knallhart. Oder nach der Devise arbeiten, was er nicht weis macht ihn nicht heiß, aber aufpassen ob man nicht den einen oder anderen Neider hat.

Liebe Grüße
Gast

#15

16.08.2006, 11:40

Danke Annie. Bei meinem Beitrag oben, bin ich davon ausgegangen, dass man natürlich den Mund halten muß! Auch wenn es schwer fällt, aber ich würde auch die Kollegen nicht mit einweihen... :wink:
Annie29

#16

16.08.2006, 12:03

Hallo Brummer.
Ja das solltest Du. Ich habe das am eigenen Leib gespürt, wenn man von Kollegen mal so richtig in die Pfanne gehauen wird. Hatte zwar nichts mit einer Nebentätigkeit zu tun, aber ich hatte keine Chance mich zu wehren und schwupps war ich draußen. Also such Dir was und schau Dich um. Wirst sicher etwas finden wo Du dein Gehalt bissel aufbessern kannst. Drück Dir die Daumen.

:wink2
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Pepsi
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#17

16.08.2006, 14:11

du MUSST auf jeden Fall deinen Chef fragen, das ist sonst ein Kündigungsgrund
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Lena
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#18

16.08.2006, 19:38

Nein, grundsätzlich musst du nur die Zustimmung des AG einholen wenn es im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist! Und dann ist zweifelhaft, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist.

Alles andre, von wegen Zustimmung ist auf jeden Fall einzuholen oder AG muss informiert werden oder so stimmt leider nicht...

Ich find hier die Seite erklärts ganz gut, denn auch die Klauseln von wegen "Zustimmung des AG ist erforderlich" ist nicht immer wirksam...
Übersicht über Nebentätigkeiten

Denke aber dass das was du vorhast unter das Wettbewerbsverbot fällt und von daher die Genehmigung/Zustimmung deines Hauptarbeitgebers erforderlich ist und würd mich daher lieber anderweitig nach Schreibarbeiten oder so umsehen...
Liebe Grüße
Lena

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#19

17.08.2006, 08:05

seit wann das denn? jeder erzählt mir, Nebenjob muss vom AG genehmigt sein... Grr
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Vorzimmerkeule
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#20

17.08.2006, 08:48

Also Tatsache ist, daß der Nebenjob der Genehmigung des Arbeitgebers bedarf, gerade wenn es im Vertrag so vereinbart ist. Ich wäre arg vorsichtig damit, einen Job anzunehmen ohne die Zustimmung zu haben und dann erwischt zu werden. Mal abgesehen davon, daß dies noch immer einen Kündigungsgrund darstellt, bedenke, daß das Vertrauensverhältnis mehr als im Eimer wäre.

Ich gehe seit fast 10 Jahren nebenbei arbeiten, bis zum Juli immer in der Gastronomie (durch die Schicht,- Nacht- und Feiertagszuschläge und Trinkgeld dürfen und können wir da nämlich mehr als 400,00 € verdienen). Es ist Quatsch, daß der Arbeitgeber die Wahl hat, es zu schlucken, daß ich einen Nebenjob ausübe oder mir eine Gehaltserhöhung zu geben.

Ich habe mich vertraglich dazu verpflichtet, eine Genehmigung einzuholen. Selbst wenn diese Vereinbarung nichtig, unwirksam, rechtswidrig oder was auch immer sein sollte - was ich nicht so ganz glauben kann -, wer möchte denn bitte gegen seinen Arbeitgeber klagen und anschließend wieder dort arbeiten (womöglich noch in einem 2-Mann-Betrieb). Daß das anschließend einen Affentanz gibt, ist doch wohl vorprogrammiert.

Überlege es Dir gut, es kann Deinen Job kosten und das ist der Nebenjob einfach nicht wert. Du weißt, nicht nur im "Pott" sind die Arbeitsplätze nicht gerade rar gesäht und allein die Vorstellung was passiert, wenn der alte und neue Chef vor der Einstellung telefonieren und der alte ihm steckt, daß ich mich an eine solche vertragliche Vereinbarung nicht gehalten habe, läßt bei mir alle Alarmsirenen angehen.
Liebe Grüße, Manu
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