Berufungsbegründungsfrist während Wiedereinsetzungsverfahren

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Manuela1
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#1

19.06.2008, 15:30

Hallo,
ich habe hier einen Fall, da läuft nächste Woche die Berufungsbegründungsfrist ab. Im Moment sind wir aber noch im Verfahren darüber, ob überhaupt Wiedereinsetzung gewährt wird. Die Frist für die Berufungsbegründung läuft doch aber trotzdem ganz normal weiter, oder?
Oh Mann, ein wenig Sonne und hier ist schon wieder alles zu spät - wird Zeit, dass man in den Urlaub kommt ...
Vielen Dank schon mal für die geistige Unterstützung

Manuela
HIMI
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#2

19.06.2008, 15:47

Wiedereinsetzung? Berufung? was nun? macht Ihr beides auf einmal geltend? Das sind zwei verschiedene Rechtsmittel die nichts miteinander zu tun haben. *dämlichguck*
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Re1108
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#3

19.06.2008, 15:48

Hallo Manuela,

ja du hast recht. Die Berufungsbegründungsfrist läuft weiter.
Die Berufungsbegründung sollte daher innerhalb der Frist erfolgen, selbst wenn über den Antrag auf Wiedereinsetzung nocht nicht entschieden ist.

Wir machen das immer in einem Aufwasch. Zusammen mit dem Antrag immer gleichzeitig die "versäumte Handlung" miterledigen.
:D
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
gkutes

#4

19.06.2008, 15:49

lasst die frist doch einfach verlängern.... einen guten grund dafür habt ihr ja.
Manuela1
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#5

19.06.2008, 16:19

Danke schon mal für die Antworten;
@gkutes: ja, auf eine Verlängerung wird es wohl hinauslaufen ...
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