Was wenn Chef stirbt?

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LuzZi
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#1

19.06.2008, 09:44

Guten Morgen,

blöde Überschrift, mir viel aber gerade keine bessere ein. Hoffe bin auch im richtigen Forum gelandet. Ich erklär mal kurz worum es geht:

Mein Chef ist 66 und hatte Prostatakrebs. Die OP 2003 ist gut verlaufen, der Krebs ist weg. Nun ist aber sein Immunsystem total hinüber, er ist ständig krank, hat hier was mit dem Magen, da mit dem Darm, da Herzprobleme etc. pp.

Nun mache ich mich vllt. unnötig etwas verrückt, aber was wäre, wenn Chef auf einmal verstirbt? Wie läuft das dann mit unserer Azubine und mir? Wir haben hier noch zwei in Bürogemeinschaft tätige Kollegen, Chef ist ergo Einzelanwalt. Sein Neffe - noch Assessor, prügeln uns gerad mit der RA-Kammer um die Zulassung - kann den Laden noch nicht übernehmen, so weit wäre er noch nicht.

Ich mache mir doch etwas Sorgen, wie das dann weitergeht. Wir sind daheim auf mein Gehalt angewiesen, mein Freund studiert und bekommt nur ein Stipendium von 1.800,-- € für 3 Monate jeweils.

Wie läuft das mit der Verwaltung der Akten? Ich kann mich dunkel dran erinnern, in der Berufsschule das Thema angesprochen zu haben. Das ist aber 1. lange her und 2. war das nur so nebenbei mal. Hat da jemand von euch Erfahrungen mit und kann mir kurz erklären wie das abläuft? Das würde mir sehr helfen und auch ein bisschen die Angst nehmen.

Ich weiß nicht warum, aber gerade im Moment macht mir das Thema echt zu schaffen. :cry:
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Bärchen

#2

19.06.2008, 09:47

Wenn ein RA stirbt und er ist Einzelkämpfer, muss die Kammer benachrichtigt werden, damit diese euch einen RA schickt, um die Sachen abzuwickeln. Wenn die Sachen abgewickelt sind, wird, glaube ich, die Kanzlei aufgelöst.

Also wäre es m.E. besser, wenn sich dein Chef bereits jetzt um einen RA bemüht, der imstande ist, die Kanzlei zu übernehmen und die Sachen zu Ende bringen kann
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schneewittchen1984
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#3

19.06.2008, 09:47

Gut, dass du diesen Thread eröffnet hast. Ich habe mich auch schon oft gefragt, was wäre wenn mein Chef nen Unfall oder sowas hätte. Er ist auch Einzelanwalt. Was muss ich tun, was veranlassen?!
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schneewittchen1984
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#4

19.06.2008, 09:48

Also da wird praktisch von der Kammer ein RA geschickt, der die laufenden Verfahren zu Ende führt oder wie? Der löst dann auch die Kanzlei auf, kündigt die Büroräume, kümmert sich um die Aktenvernichtung, etc?!
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Smilie
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#5

19.06.2008, 09:49

Also ich kenn das auch so, dass dann die Kammer einen Abwickler bestellt, der dann die noch laufenden Sachen beendet und dann wird das ganze "aufgelöst" und fertig.
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#6

19.06.2008, 09:49

@ Schneewittchen: Genau so kenn ich das.
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#7

19.06.2008, 09:51

Bärchen hat geschrieben:Also wäre es m.E. besser, wenn sich dein Chef bereits jetzt um einen RA bemüht, der imstande ist, die Kanzlei zu übernehmen und die Sachen zu Ende bringen kann
Dabei sind wir ja, dazu ist ja sein Neffe auch hier. Er bearbeitet ja jetzt auch hier schon viel, macht seine Sache auch gut, aber die Kanzlei übernehmen könnte er noch nicht, zumal er auch erst ein paar Monate hier ist.
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#8

19.06.2008, 09:51

Können denn die anderen Anwälte, mit denen er jetzt in Bürogemeinschaft ist, nichts machen?
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#9

19.06.2008, 09:52

ja. Im Idealfall hat Dein Chef einen befreundeten Kollegen, der da einspringen könnte.

Noch eine andere Sache sollte schon für den Fall geklärt werden, daß er (nochmals) länger ausfällt: Habt Ihr eine vertretungsweise Kontenvollmacht geregelt?
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Claudi130874
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#10

19.06.2008, 09:54

Genau so isses. Mein Chef hat letztes Jahr über 450 Akten von nem anderen Anwalt übernommen und ist von der Rechtsanwaltskammer Köln als Abwickler bestellt worden. Kann aber auch sein, dass irgendjemand mal die Kanzlei übernehmen möchte, der bis jetzt keine Kanzlei hat und du dann deine Stelle behalten kannst. Denn der Abwickler hat meistens ne eigene Kanzlei mit eigenen Angestellten und bringt die Akten in seine eigene Kanzlei, so wie es hier bei uns der Fall war. Wir ersticken mittlerweile in Arbeit wegen der Akten des anderen Anwalts.
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