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Maßnahmen nach Erwirkung eines Näherungsverbots

Verfasst: 28.05.2008, 11:25
von samara
Hi! Wir haben schon so oft Näherungsverbote erwirkt, aber es ist bis heute zu keinen weiteren Tätigkeitn von uns gekommen. Nun möchte eine MAndantin weiter vorgeheh, weil ihr Ex den Beschluß einfach ignoriert uns sie immer wieder belästigt. Was sollen wir jetzt beim Gericht beantragen und in welcher Form? Danke schon mal im Voraus!

Verfasst: 28.05.2008, 11:57
von Mops
ist denn nicht für den Fall der Zuwiderhandlung gleich die Verhängung eines Ornungsgeldes angedroht worden?

Verfasst: 28.05.2008, 12:33
von samara
Ja, es wurde fpr den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld, ersatzweise ORdnungshaft angedroht.

Mir ist aber nicht klar, was / wie wir das veranlassen können??

Verfasst: 28.05.2008, 15:16
von Adora Belle
Antrag an das Gericht:

gegen den Antragsgegner wegen Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsanordnung vom... ein Ordnungsgeld, (hilfsweise Ordnungshaft), zu verhängen.

Begründung mit Glaubhaftmachung

Gebühren 0,3 VG Nr. 3309
Achtung, für das Ordnungsgeldverfahren muß gesondert PKH beantragt werden.

:wink2

Verfasst: 28.05.2008, 15:25
von Mops
@Adora Belle: :zustimm